Gerichtsurteil: Astrazeneca muss Impfstoff an EU liefern

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Von Julika Herzog mit dpa und AP
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Im Rechtsstreit mit Astrazeneca wegen verzögerter Lieferungen von Corona-Impfstoff hat ein belgisches Gericht den Hersteller zur Lieferung von 50 Millionen Impfdosen an die EU verurteilt.

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Im Rechtsstreit mit Astrazeneca wegen verzögerter Lieferungen von Corona-Impfstoff hat ein belgisches Gericht den Hersteller zur Lieferung von 50 Millionen Impfdosen an die EU verurteilt. Sollte das Unternehmen nicht liefern, muss es 10 Euro pro fehlender Dosis zahlen.

Die EU-Kommission wertete das Urteil als Erfolg, da es einen Vertragsbruch des Unternehmens festgestellt hätte. Kommissionschefin Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter: "Das Gerichtsurteil ist eine klare Anerkennung der soliden Rechtsgrundlage unserer Verträge."

Die EU-Kommission hatte Astrazeneca wegen Lieferrückständen verklagt. Denn im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt der bestellten 120 Millionen Impfdosen des britisch-schwedischen Pharmaunternehmens an die 27 EU-Staaten.

Trotz des Urteils kommt aber nach Angaben von Astrazeneca kurzfristig nicht mehr Impfstoff als ohnehin geplant. Die Kommission verlangte per Eilverfahren Ende Mai die rasche Lieferung der ausstehenden 90 Millionen Dosen. 

Das Gericht gestand der EU aus dieser Forderung nun immerhin 50 Millionen Dosen zu, doch die Forderung der EU ist nach Darstellung von Astrazeneca inzwischen größtenteils überholt: 40 der 50 Millionen Dosen seien seit Beginn des Gerichtsverfahrens bereits geliefert worden.

Die Restmenge von zehn Millionen werde noch vor Ende Juni erreicht beziehungsweise übertroffen. Folglich sei die Frist bis Ende September irrelevant, und es gebe es auch keine Gefahr von Zwangsgeldern, hieß es vom Unternehmen. Alle anderen Forderungen der EU-Kommission seien vom Gericht verworfen worden, weswegen sich der Herrsteller als Gewinner sieht und dies auch in einem Pressestatement verbreitet hat. Viele britische Medienhatten daraufhin getitelt, dass Astrazeneca im Rechtsstreit mit der EU gewonnen hätte. 

Doch das Unternehmen hinkt seinen ursprünglichen Lieferzusagen weiter hinterher. Der Spruch im Eilverfahren bezieht sich nur auf das erste Quartal von Januar bis März. Die Lieferrückstände von Astrazeneca setzen sich jedoch auch im zweiten Quartal fort. 

So erwartete die EU insgesamt im ersten Halbjahr 300 Millionen Dosen. Das Unternehmen schafft aber nach eigenen Angaben nur etwa 100 Millionen Dosen - einschließlich der jetzt gerichtlich festgesetzten Menge. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht im September in die nächste Runde. Dann beginnen Anhörungen im Hauptsacheverfahren.

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