Gibraltar stimmt in Referendum pro Abtreibung: "Ja zu Menschenrechten"

Etwas über die Hälfte der Wahlberechtigten in Gibraltar folgte dem Aufruf zum Urnengang
Etwas über die Hälfte der Wahlberechtigten in Gibraltar folgte dem Aufruf zum Urnengang Copyright AP Photo
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Von Euronews mit AP
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Das Thema war ein heiß diskutiertes in der britischen Exklave. 62 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für ein bereits beschlossenes Gesetz, dass die Regeln für einen Schwangeschaftsabbruch entschärft. Die Wahlbeteiligung lag nur knapp über 50 Prozent.

Die Bevölkerung von Gibraltar hat sich für die Lockerung der strengen Abtreibungsregeln entschieden.

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Rund 62 Prozent der Wahlberechtigten stimmten in einem Referendum für ein bereits vom Parlament beschlossenes Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche im Fall von gesundheitlichen Gefahren, Vergewaltigung, Inzest oder schweren Missbildungen von Embryos erlaubt.

Die Abstimmung war wegen der Pandemie um ein gutes Jahr verschoben worden. Isobel Ellul ließ sich als Wortführerin der "Ja"-Kampagne feiern: "Heute hat Gibraltar mit Ja gestimmt. Ja zu Menschenrechten. Ja zu Frauen und Mädchen. Ja zu vertrauenswürdigen Ärzten und medizinischem Personal."

Bislang durfte in der britischen Exklave nur abgetrieben werden, wenn durch den Eingriff das Leben der Mutter gerettet wird. In anderen Fällen drohte theoretisch lebenslange Haft, die aber praktisch nicht zur Anwendung kam.

Etwas mehr als 36 Prozent der Wahlberechtigten stimmten gegen die Liberalisierung. Die Wahlbeteiligung lag bei 52 Prozent.

Mahnung des Europaparlaments

Zufall oder nicht: Am Tag des Referendums hat das Europaparlament einen ZTugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der EU gefordert.

Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Abtreibungen in einem frühen Stadium legal seien. Abbrüche sollten auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, wenn das Leben oder die Gesundheit einer Schwangeren in Gefahr seien.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem umstrittenen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahren bestehen oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.

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