München: Oktoberfest in Dubai darf nicht mit geplantem Slogan werben

Szene von der Original-Wiesn 2019: Die Veranstalter des Wüstenfests dürfen nicht mit dem Slogan "Oktoberfest goes Dubai" werben
Szene von der Original-Wiesn 2019: Die Veranstalter des Wüstenfests dürfen nicht mit dem Slogan "Oktoberfest goes Dubai" werben Copyright Matthias Schrader/ Associated Press
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Von euronews mit dpa
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Ein Wüstenfest mit Brezn und Gaudi? Nicht, wenn es so tut, als wäre es das Original, findet die Stadt München und zog vor Gericht.

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Brezn, ein Lebkuchenherz, ein Riesenrad und mittendrin der Burj Khalifa: Schon das Logo verrät, dass bei diesem Oktoberfest irgendetwas anders ist. Die Stadt München aber will sichergehen, dass die Marke "Wiesn" nicht beschädigt wird. Sie klagte gegen die Veranstalter einer Großveranstaltung in Dubai, die sich "Oktoberfest" nennt und bekam Recht. Der Schausteller Charles Blume und der frühere Münchner Gastronom Dirk Ippen planen in dem Emirat ein Wüsten-Volksfest. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München dürfen sie jetzt nicht mehr mit Anspielungen auf das bayerische Original werben.

So dürfen sie die Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ mit der dazugehörigen Abbildung nicht mehr verwenden. Denn dadurch werde der falsche Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, so das Gericht. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt. Zudem dürfen sie unter dieser Bezeichnung keine Schaustellerinnen und Gastronomen in Deutschland anwerben.

Wüstenfest größer als das Original

Das Dubaier "Oktoberfest" soll am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400 000 Quadratmetern aufwarten. Damit würde es flächenmäßig die Münchner Wiesn übertreffen, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal abgesagt wurde.

Die Stadt hatte argumentiert, bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die den Ruf des traditionellen bayerischen Fests beschädige und gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb verstoße. Auch Abbildungen des Münchner Oktoberfests, die etwa das ikonische Riesenrad enthalten, würden zu diesem Eindruck beitragen.

Die Veranstalter bestritten hingegen, dass die Werbung sich explizit auf das Fest in München bezieht. Anwalt Mike Rasch sagte, dargestellt werde lediglich "ein Fest im Oktober mit Bier, mit Brezn, mit Zelten". Eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht. Zudem sei das Fest in dem Wüstenstaat bereits in Planung gewesen, bevor die Münchner Veranstaltung abgesagt wurde. Daher könne von einem scheinbaren Umzug nicht die Rede sein.

Wiesn-Chef: Pandemieausfall ausnutzen ist "schäbig"

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, begrüßte das Urteil. Die pandemiebedingte "Oktoberfest"-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei "schäbig". Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

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