BGH urteilt: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. Die Revisionen der beiden angeklagten britischen Investment-Banker und der Staatsanwaltschaft lehnte der BGH ab. Die Richter bestätigten zudem, dass von der Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. Sie war in den Skandal involviert.
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt.