Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes kassieren Niederlage vor Gericht

18 Kerzen für die Opfer des Germanwings-Crashs vor dem Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See, 4.3.2020
18 Kerzen für die Opfer des Germanwings-Crashs vor dem Joseph-König-Gymnasium in Haltern am See, 4.3.2020 Copyright Rolf Vennenbernd/dpa via AP
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Von Euronews mit dpa
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Vor dem OLG Hamm mussten Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes eine Niederlage hinnehmen.

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Die Hinterbliebenen der Germanwings-Absturzes im Frühjahr 2015 haben vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Berufungsklage von drei Kläger um extra Schmerzensgeld wiesen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm zurück. Sie hatten von der Lufthansa, dem Mutter-Konzern von Germanwings Schmerzensgeld in Höhe von je 30.000 Euro gefordert. 

Die Kläger der Angehörigen werfen der Lufthansa vor, die Flugtauglichkeit des Piloten nicht ausreichend geprüft - und seine schwere psychische Erkrankung nicht erkannt zu haben und fordern deshalb Schadensersatz. Der unter Depressionen leidende Germanwings-Pilot hatte die Maschine in den Alpen mit Absicht gegen eine Felswand gesteuert, wobei alle 150 Passagiere und Crew ums Leben kamen. 

In ihrer Begründung erklärten die Richter des OLG, dass die medizinische Überwachung die hoheitliche Aufgabe des Staates sei, die Lufthansa sei daher nicht für Versäumnisse der Fliegerärzte verantwortlich zu machen. Für die Flugtauglichkeitsprüfung sei vielmehr der Bund, bzw. dessen Behörde, das Luftfahrtbundesamt, zuständig. 

Die Richter verglichen dabei die Flugärzte mit TÜV-Sachverständigen, die mit ihrer Arbeit für die Zulassung von nur sicheren Fahrzeugen im Straßenverkehr ebenfalls staatliche Aufgaben wahrnähmen. Außerdem seien die erlittenen Schäden der Hinterbliebenen nicht für jeden Einzelfall konkret und differenziert genug dargestellt worden, um einen Anspruch zu begründen.

Das Oberlandesgericht bestätigt damit das Urteil aus erster Instanz - die Kläger waren schon vor dem Landgericht Essen mit ihrer Schadensersatzforderung gescheitert.

Ein weiteres Verfahren wird es noch in Frankfurt geben. Dort wird es um die Schadensersatz-Ansprüche von rund 80 Angehörigen - und um insgesamt mehr als 3 Millionen Euro gehen.

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