Gerichtsurteil: Schutz der Zivilbevölkerung in Armenien und Aserbaidschan

Das Gerichtsgebäude in Den Haag in der Außenansicht
Das Gerichtsgebäude in Den Haag in der Außenansicht Copyright MARTIJN BEEKMAN/AFP
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Von euronews
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Das Internationale Gericht im niederländischen Den Haag forderte beide Länder auf, die Bevölkerung der jeweiligen Gegenseite zu schützen.

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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die ehemaligen Kriegsparteien Armenien und Aserbaidschan zum Schutz der Zivilbevölkerung und Organisationen aufgefordert.

Die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue sagte: „Die Republik Aserbaidschan soll alle im Zusammenhang mit dem Krieg von 2020 gefangen genommenen Personen, die sich noch in Haft befinden, vor Gewalt und körperlichen Schäden schützen und ihre Sicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten. Sie ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Anstachelung und Förderung von Rassenhass und Diskriminierung zu verhindern, die sich gegen Personen armenischer Staatsangehörigkeit oder ethnisch armenischer Herkunft richten - auch durch Staatsbedienstete und öffentliche Einrichtungen.“

Weiter erläuterte Richterin Donoghue: „Die Republik Armenien soll in Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß der Internationalen Konvention gegen rassische Diskriminierung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Anstachelung und Förderung von Rassenhass zu verhindern, einschließlich Organisationen und Privatpersonen aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit oder ethnisch aserbaidschanischer Herkunft“, so Donoghue.

Krieg forderte 6600 Todesopfer

Armenien und Aserbaidschan führten zwischen September und November 2020 einen Krieg um die Region Bergkarabach. Mehr als 6600 Menschen wurden getötet. Am 10. November vergangenen Jahres wurde ein Waffenstillverstand geschlossen. Beim Internationalen Gerichtshof sind mehrere Verfahren anhängig, die in Zusammenhang mit dem Krieg stehen.

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