Die EU-Mitgliedsstaaten haben allerdings noch nicht zugestimmt.
Seit 2017 gilt: Wer in einem Land der Europäischen Union mit einem Mobiltelefon eines anderen EU-Mitgliedsstaats Anrufe tätigt oder Kurznachrichten verschickt, und damit das sogenannte Roaming nutzt, muss nicht mit Gebührenzuschlägen rechnen. Entrichtet werden dieselben Beträge wie bei der Nutzung im Heimatland.
EU-Mitgliedsländer müssen noch zustimmen
Diese Regelung soll um zehn Jahre verlängert werden, darauf einigten sich grundsätzlich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, zurzeit unter slowenischem Vorsitz. Beschlossene Sache ist das allerdings noch nicht. Ein entsprechendes Abkommen muss erst noch von den EU-Mitgliedsländern genehmigt werden.
Notruf immer gebührenfrei
Festgeschrieben werden soll ebenfalls, dass Notrufe immer gebührenfrei sind, auch für Auslandsreisende, und dass Mobilfunkunternehmen ihrer Kundschaft dieselbe Netzqualität bei Aufenthalten in anderen EU-Staaten anbieten müssen, wenn das jeweilige Land über vergleichbare technische Möglichkeiten verfügt.