Triage-Urteil: Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen

Patient auf der Intensivstation in Westerstede, 17.12.2021
Patient auf der Intensivstation in Westerstede, 17.12.2021 Copyright Martin Meissner/AP
Von Euronews
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Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur sogenannten "Triage" gefällt.

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Nach welchen Kriterien entscheiden Ärzt:innen, wen sie behandeln und wen nicht, sollte es in der Corona-Pandemie zu wenig Betten auf den Intensivstationen geben? Das war die Frage, über die die Richter:innen heute in Karlsruhe entschieden haben.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Bundestag unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen muss.

Das französische Wort Triage beschreibt eine Situation, in der Ärzt:innen entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht, wenn beispielsweise so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen hatten die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzt:innen aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren.

Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen, benachteiligt werden.

Es müsse sichergestellt sein, "dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird".

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