Was man über (jetzt legale) Sterbehilfe in Österreich wissen muss

Ein Mann wandert durch die Winterlandschaft bei Ehrwald, 30. Dezember 2021.
Ein Mann wandert durch die Winterlandschaft bei Ehrwald, 30. Dezember 2021. Copyright CHRISTOF STACHE/AFP
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Von Alexandra LeistnerJohannes Pleschberger
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Gibt es in Österreich bald Sterbehilfe-Tourismus wie in der Schweiz? Welche Regeln gelten für den assistierten Suizid? Ein Blick in den Gesetzestext.

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In Österreich ist das Gesetz für legale Sterbehilfe in Kraft getreten. Was in der benachbarten Schweiz seit mehr als 30 Jahren erlaubt ist und auch zahlreiche Menschen - vor allem aus Deutschland - ins Land bringt, ist jetzt auch in Österreich erlaubt. Allerdings mit einigen Einschränkungen.

Voraussetzung ist, dass der oder die Sterbewillige volljährig und auf Dauer schwer krank ist. Zwei unterschiedliche Ärzte müssen dies dann bestätigen, auch ob die sterbewillige Person zu so einer Entscheidung überhaupt fähig ist. Das todbringende Präparat wird in der Apotheke erhältlich sein.

Auch dürfen nur Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz oder mit österreichischer Staatsangehörigkeit eine Sterbeverfügung verfassen. Damit ist laut Änderung im Strafgesetzbuch eine "Willenserklärung, mit der eine sterbewillige Person ihren dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss festhält, ihr Leben zu beenden", gemeint.

Notar:innen und Mitarbeiter:innen der Patientenvertretungen können eine Sterbeverfügung beglaubigen und müssen diese den Behörden übermitteln.

Zwischen erster ärztlicher Beratung und Verfassung der Sterbeverfügung müssen in der Regel mindestens 12 Wochen liegen.

Sogenannten Sterbehilfe-Tourismus, wie es ihn in der Schweiz gibt, wird Österreich daher wohl nicht anziehen.

Der Tod soll dann durch Einnahme eines "Präparats" eintreten, laut Gesetzestext sei das meist Natrium-Pentobarbital, könne aber auch ein anderes Mittel sein, das in entsprechender Dosis das Leben beendet.

Die sterbewilligen Person muss das Mittel selbst einnehmen, ansonsten wäre das juristisch ein "Tod auf Verlangen" und dieser ist in Österreich weiter verboten.

Kritik an Sterbehilfe in Österreich

Fast alle Parteien haben für dieses neue Sterbeverfügungsgesetz gestimmt, bis auf die Oppositionspartei FPÖ. Laut ihr sei etwa nicht geklärt, was mit dem todbringenden Präparat passiert, wenn es nicht oder nur zum Teil verwendet wird.

Viel Kritik kommt zudem von der in Österreich dominanten katholischen Kirche. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz nannte die gesetzliche Freigabe des assistierten Suizids das schwerste Ereignis des vergangenen Jahres. Die Kirche hatte zudem angekündigt, die neue rechtliche Praxis in ihren eigenen Spitälern zu verbieten.

Anlass für das neue Gesetz war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid verfassungswidrig ist.

Die Regierung hat sich daraufhin mit Experten beraten, wie man Missbrauch am besten verhindert und den Wunsch nach frühzeitiger Beendigung des Lebens reduziert. So wird nun etwa mehr Geld für Hospiz- und Palliativversorgung in die Hand genommen. Es solle nicht an den persönlichen Verhältnissen oder Einkommensverhältnissen liegen, welche Pflegebedingungen ein Mensch am Ende seines Lebens vorfindet.

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