Dem bulgarischen Generalstaatsanwalt werden in vieler Hinsicht Unprofessionalität und illegales Handeln vorgeworfen, Tausende sind immer wieder gegen ihn auf die Straße gegangen. Die Regierung aber kann den Generalstaatsanwalt nicht absetzen.
Die bulgarische Regierung will nach mehr als einem Jahrzehnt kritischer Mahnungen durch die EU eine Justizreform auf den Weg bringen. Dazu gehört ein Verfahren, das Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt ermöglicht. Der bulgarische Generalstaatsanwalt ist nach teils illegalem Vorgehen sehr umstritten. Allerdings steht die Regierung vor einem nicht unerheblichen Hindernis.
Dem Generalstaatsanwalt werden aus geheimdienstlicher, polizeilicher und rechtlicher Sicht unprofessionalität und illegales handeln vorgeworfen, tausende sind immer wieder gegen ihn auf die Straße gegangen.
Generalstaatsanwalt Ivan Geshev wird zudemvorgeworfen, er nutze die Mittel seines Amtes politisch, um die Protestbewegung, die seinen Rücktritt fordert, zu diskreditieren. Bisher sieht das bulgarische Recht keinen Mechanismus vor, um den Generalstaatsanwalt zu kontrollieren oder ihn strafrechtlich zu verfolgen.
Nur, wie ist die Frage. Die bulgarische Verfassungsrechtlerin Natalia Kiselova sieht einen rechtssicheren Weg - der oberste bulgarische Justizrat könnte einem gewählten Richter das Recht geben, gegen den Generalstaatsanwalt zu ermitteln.
Ihrer Auffassung nach müsse dafür nicht die Verfassung geändert werden. Es müsse mehr Möglichkeiten geben, Beschwerden gegen den Generalstaatsanwalt einzureichen Offen bleibt jedoch die Frage, wer gegen den Generalstaatsanwalt Anklage erheben könnte.
Vom Justizminister wird nun erwartet, dass der Gesetzesänderungen für das Justizgesetz vorbereitet, über die die Abgeordneten des bulgarischen Parlamentes dann abstimmen müssen. Der müsste dann nicht nur Unztersuchungen, sondern gegebenenfalls auch Anklagen ermöglichen.