Was wusste die Polizei? Nur ein Angeklagter im NSU 2.0 Prozess in Frankfurt

Statue der Justitia in Frankfurt am Main
Statue der Justitia in Frankfurt am Main Copyright ANDRE PAIN/AFP
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Von Euronews mit dpa
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Es bleiben viele Fragen zu den Drohschreiben des NSU 2.0. In Frankfurt steht seit diesem Mittwoch nur ein Angeklagter vor Gericht.

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In Frankfurt hat an diesem Mittwoch der Prozess zu den Drohschreiben begonnen, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Gerichtet waren die Emails mit Morddrohungen vor allem an die Anwältin Seda Basay-Yildiz, auch ihre kleine Tochter wurde mit dem Tod bedroht. Und der Verfasser der Schreiben hatte offenbar ihre geheime Privatadresse.

Der Angeklagte soll sich die Informationen von der Polizei erschlichen haben, indem er sich als Beamter ausgab. Doch nicht alle Beteiligten glauben daran, dass bei der hessischen Polizei niemand involviert war. Schließlich hatte es bei der Polizei in Frankfurt eine rechtsextreme Chatgruppe gegeben, die im Laufe der Ermittlungen zu NSU 2.0 entdeckt worden war.

Andere Drohschreiben gingen an die Linken-Politikerin Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Auch die heutige deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) soll bedroht worden sein.

NSU steht für Nationalsozialistischer Untergrund - unter diesem Pseudonym hatte das Terror-Trio, von dem nur Beate Zschäpe überlebte - eine rassistische Mordserie verübt, die jahrelang nicht aufgeklärt wurde. Bis heute gibt es dazu viele Fragen.

Vor Gericht im NSU 2.0-Prozess steht nur ein einziger Angeklagter: ein arbeitsloser IT-Fachmann aus Berlin, der im Mai 2021 festgenommen wurde. Die Ermittler hatten laut Hessenschau die Sprache der Droh-Emails mit den Aussagen in rechtsextremen Netzwerken verglichen und waren auf die Spur des 54-Jährigen gekommen.

Angeklagt ist der Mann wegen extremer Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung, Bedrohung, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Bilder sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Alexander M. bestreitet alle Vorwürfe.

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