Deutscher Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einordnen

AfD-Kappe (Aufnahme vom 13. Januar 2019)
AfD-Kappe (Aufnahme vom 13. Januar 2019) Copyright Monika Skolimowska/dpa via AP
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Das Verwaltungsgericht Köln sieht „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD“.

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Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies eine Klage der AfD ab und äußerte in seiner Entscheidung, dass es „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD" gebe. In zwei weiteren Klageverfahren bekam die Partei teilweise Recht.

„Ethnisch verstandener Volksbegriff" in Gruppierungen „Flügel" und „Junge Alternative"

Das Gericht ließ in seine Betrachtung unter anderem Tätigkeiten der mittlerweile aufgelösten innerparteilichen Gruppe „Der Flügel" sowie der AfD-Jugendvereinigung „Junge Alternative" einfließen. In beiden Gruppierungen gebe es fremdenfeindliche Strömungen. „Ein ethnisch verstandener Volksbegriff" sei in beiden Gruppierungen ein „zentrales Politikziel", heißt es seitens des Gerichts. Trotz Auflösung der Gruppe „Der Flügel" übten deren Mitglieder laut Gericht „teils weiter maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei aus".

Das Gericht gab der AfD in Bezug auf Mitgliedszahlen der ehemaligen Gruppierung „Der Flügel" Recht. Mit der Klage „wandte sich die AfD dagegen, dass das BfV öffentlich mitteilt, der so genannte Flügel habe 7.000 Mitglieder. Eine solche Mitteilung ist nach dem Urteil des Gerichts unzulässig", so das Verwaltungsgericht Köln.

Chrupalla: „Teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht"

„Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht", so Tino Chrupalla, Bundessprecher der AfD. „Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden. Wir werden uns als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen“, ließ Chrupalla verlauten.

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