Mehr als eine Viertelmillion Neuinfektionen. Sollen Covid-19-Regeln bis 2.4. gelten?

Ein Covid-Testlabor in England
Ein Covid-Testlabor in England Copyright Frank Augstein/Copyright 2022 The Associated Press. All rights reserved
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Von Euronews mit dpa
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262.593 Neuinfektionen binnen 24 Stunden hat das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen wollen jetzt aber mehrere Bundesländer ihre Maßnahmen am Wochenende nicht auslaufen lassen.

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262.593 Neuinfektionen binnen 24 Stunden hat das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Die Zahl der bestätigten Covid-19-Infektionen in Deutschland liegt bei etwa 17,7 Millionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 1.607 - und damit erstmals über die Schwelle von 1.600.

Am Dienstag hatte der Wert 1.585 betragen. 269 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 126.142.

Experten gehen allerdings von einer begrenzten Aussagekraft der Zahlen aus und vermuten, dass viele Fälle in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Testkapazitäten und Gesundheitsämter sind in vielen Teilen des Landes am Limit.

Viele Bundesländer wollen ihre Corona-Regeln verlängern

Eigentlich sollte die Maskenpflicht nach dem 19. März nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und in öffentlichen Verkehrsmitteln gelten, so hatte des die Bundesregierung beschlossen.

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen wollen jetzt aber mehrere Bundesländer ihre Maßnahmen am Wochenende nicht auslaufen lassen, sondern bis zum 2. April verlängern. Dazu zählen Bayern, wo das Kabinett die Verlängerung am Dienstag beschlossen hat.

Auch Baden-Württemberg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Bremen und Hamburg wollen verlängern. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll. Nordrhein-Westfalen plant wohl ebenfalls eine Übergangsregelung.

Wenn die sich Corona-Lage regional verschärft, haben die Bundesländer bislang die Möglichkeit, strengere Regeln einführen. Am Mittwoch will der Bundestag über den Entwurf der Regierung für die neue Rechtsgrundlage beraten.

Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Arbeitgeber sollen selbst entscheiden

Arbeitgeber und Beschäftigte in Deutschland müssen sich auf neue Corona-Regeln für die Betriebe einstellen. Und es steht zu befürchten, dass der künftige Corona-Kurs in Deutschlands Betrieben nicht frei von Konflikten sein wird. Denn die Arbeitgebern sollen künftig selber über die Regeln entscheiden können.

Das Bundeskabinett will heute die neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschließen. Das Papier sieht vor, dass die Arbeitgeber künftig die Gefährdung durch das Virus einschätzen. Die Unternehmen sollen dann nach regionaler Infektionslage prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Was das im betrieblichen Alltag heißt, wird sich schon ab Sonntag zeigen können. Dann sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Corona-Impfpflicht für Pflegeberufe tritt in Kraft

Seit gestern, dem 15 März, gilt die Teil-Impfpflicht für Pflegekräfte. Die berufsbezogene Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich genesen sind.

Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März bei der Einstellung. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben.

Allerdings gibt es viele Nachfragen zur genauen Umsetzung der Regeln. Zuletzt hatte Karlsruhe in einer Eilentscheidung Klagen gegen die Impfpflicht abgelehnt. Bayern hatte angekündigt, die Einführung der berufsbezogenen Impfpflicht verschieben zu wollen.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte Menschen und Personen mit besonderem Risiko vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, bei denen die Gefahr besonders groß ist, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Mehrere EU-Staaten wie Italien und Frankreich haben die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bereits. Österreich ist das erste Land mit einer allgemeinen Impfpflicht.

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