"Nur Ja heißt Ja": Spanien verschärft Sexualstrafrecht

Abstimmung im spanischen Parlament
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Künftig gilt ein Übergriff als Vergewaltigung, wenn das Opfer nicht zugestimmt hat.

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Das spanische Parlament hat das sogenannte "Nur-Ja-heißt-Ja"-Gesetz verabschiedet. Mit der Verschärfung im Sexualstrafrecht werden sexuelle Übergriffe als Vergewaltigung betrachtet, wenn das Opfer dem Akt nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 

Das neue Paragraphenwerk hebt die Unterscheidung zwischen Missbrauch und Aggression auf. Sexuelle Übergriffe werden nach dem Inkrafttreten als Vergewaltigung betrachtet werden - egal ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Zudem werden unter anderem auch "einschüchternde" Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt.

GegnerInnen des Gesetzes sehen Unschuldsvermutung gefährdet

Bei der Abstimmung am Donnerstag votierten die Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox gegen das Gesetz. Ihr Hauptargument: Mit dem Vorhaben werde das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet.

Auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt stehen mit der Regelung bis zu 15 Jahre Haft. Die noch nötige Verabschiedung durch den Senat gilt als Formsache.

Mit ihrem Vorstoß reagierte die linke Regierung auf mehrere Aufsehen erregende Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren. Große Empörung hatte vor allem ein Fall von Juli 2016 ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, "weder Schläge noch Drohungen" gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus.

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