Der Europäische Rat für Menschenrechte in Straßburg war lange Zeit die letzte Anlaufstelle für Menschen in Russland, die Menschenrechte bedroht sahen. Damit ist nun Schluss.
Russland bewegt sich weiter von den internationalen Institutionen weg, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Die russische Duma segnete ein Gesetz ab, wonach Russland nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte untersteht.
1958 vom Europarat erschaffen, bot das Straßburger Tribunal eine letzte Anlaufstelle für russische Staatsbürgerinnen und -bürger, um gegen russische Urteile vorzugehen, die ihrer Meinung nach gegen Menschenrechte verstoßen.
Angesichts seines drohenden Ausschlusses trat Russland Mitte März selbst aus dem Europarat aus - eine Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine. Nach Meinung des russischen Parlamentssprechers Wjatscheslaw Wolodin ist der Gerichtshof ein Instrument der westlichen Mächte in ihrem Kampf gegen russische Werte und Traditionen - wie die Ablehnung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Aktivisten befürchten nun eine Wiedereinführung der Todesstrafe in Russland und stärkere Repressionen der Zivilgesellschaft.