Bundestag beschließt Ende des Abtreibungs-Werbeverbots - §219a gestrichen

In anderen Ländern, wie den USA und Polen, wurden Gesetze über Schwangerschaftsabbrüche verschärft. "Nicht dein Körper, nicht deine Entscheidung", steht auf einem Poster.
In anderen Ländern, wie den USA und Polen, wurden Gesetze über Schwangerschaftsabbrüche verschärft. "Nicht dein Körper, nicht deine Entscheidung", steht auf einem Poster. Copyright Gayatri Malhotra / Unsplash
Von Euronews mit dpa
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Familienministerin Lisa Paus zeigt sich erleichtert wegen des geplanten Endes des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Vor allem Frauen würde damit die Selbstbestimmung gestärkt.

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Abtreibungen zu "bewerben" war in Deutschland bisher per Gesetz verboten. Jetzt hat der Bundestag den enstprechenden Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach von einem "Triumph". Die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland werde gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Der Paragraf 219a regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Darin wurde das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus untersagt. Auch in “in grob anstößiger Weise” dürfe nicht über Abtreibungen informiert werden.

Paus äußerte sich erleichtert darüber, dass diese Praxis nun der Vergangenheit angehören soll. "Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen", sagte Paus. "Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland - und erst recht für die Frauen in unserem Land."

Im Jahr 2017 war der Fall einer Gießener Ärztin öffentlich geworden, die auf ihrer Webseite darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche praktiziert. Sie stellte den Frauen im Internet Informationen über Abtreibung zur Verfügung - und wurde dafür zu einer Strafe über 6.000 Euro verurteilt.

Ungewollt Schwangere könnten sich von nun an darauf verlassen, dass sie "sachkundig beraten und gut unterstützt werden", erklärte die Ministerin. "Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung", betonte Paus.

Für das Vorhaben der Koalition gilt im Plenum eine Mehrheit als sicher. Nur AfD und Union sind strikt gegen die Streichung des Paragrafen. Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU) nannte es "völlig fehl am Platz, von einem Triumph zu sprechen. Für niemanden ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Gewinner-Thema", sagte sie am Freitag. 

Werdende Mütter befänden sich "immer in einer Ausnahmesituation - ganz gleich, ob die Entscheidung für oder gegen das ungeborene Leben ausfällt". Ein Schwangerschaftsabbruch sei und bleibe "keine normale medizinische Dienstleistung".

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