Bundestag kippt §219a - "Endlich", sagt verurteilte Berliner Ärztin

Der Abschaffung des Werbeverbots ging eine lange Debatte voraus.
Der Abschaffung des Werbeverbots ging eine lange Debatte voraus. Copyright Markus Schreiber/ Associated Press
Von Carolin Kuter
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Das gesetzliche Werbeverbot für Abtreibungen ist Geschichte. Frauenärztin Bettina Gaber hofft, dass sich die Versorgungslage für Frauen verbessert.

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Seit Jahren wurde erbittert darum gestritten, nun gehört er der Geschichte an: Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, wird aufgehoben. Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit der Ampel-Koalition dafür. 

Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem "historischen" Tag. Justizminister Marco Buschmann (FPD) sagte, jede Verurteiltung von Ärztinnen und Ärzten sei eine zu viel: "Dass wir hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten die solche Eingriffe vornehmen bei Kriminalstrafe verbieten, dort sachliche Informationen bereitzustellen, das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand."

Union und AfD sehen Rechte ungeborener Kinder verletzt

Die Streichung ist ein Rückschritt für die Rechte ungeborener Kinder, finden hingegen Union und AfD. 

Mediziner:innen können jetzt umfassend informieren

Ärztinnen und Ärzte, die beispielsweise auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen, machten sich lange strafbar - bekanntestes Beispiel ist die Gießener Medizinerin Kristina Hänel, die gegen ihre Verurteilung erfolglos klagte. 

Auch die Berliner Gynäkologin Bettina Gaber wurde nach Paragraf 219a verurteilt. Für sie ist die Abschaffung eine große Erleichterung: "Endlich haben wir die Möglichkeit, umfassend zu infomieren", so Gaber gegenüber euronews. Das heißt, dass wir nicht nur draufschreiben, dass wir Abbrüche machen, sondern wir können dezidiert beschreiben, welche Art der Methode wir durchführen."

Betroffene Frauen sparen dadurch Zeit, so Gaber, und das sei bei Abtreibungen besonders wichtig. 

Frauenärztin hofft auf Verbesserung der Versorgungslage

Oft waren es Abtreibungsgegner:innen, die Mediziner:innen anzeigten. Gaber hofft, dass sich jetzt wieder mehr Kolleg:innen trauen, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Denn nicht überall sei es einfach, einen Termin zu bekommen, so die Berliner Frauenärztin: "Wir haben in Berlin eine gute Versorgungslage, aber in Flächenländern wie, Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg müssen Frauen teilweise 200 bis 300 Kilometer fahren, um jemanden zu finden, der diesen Eingriff vornimmt."

In Flächenländern müssen Frauen teilweise 200 bis 300 Kilometer fahren, um jemanden zu finden, der diesen Eingriff vornimmt.
Bettina Gaber
Frauenärztin in Berlin

Fällt auch §218?

Grund dafür sei auch der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, laut dem Abtreibungen in Deutschland unter Strafe stehen. Rechtmäßig sind sie demnach nur, wenn Frauen sich vorher beraten lassen.

"Ich denke, dass auch der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss", so Gaber. "Abtreibungen müssen in die normale Regelversorgung aufgenommen werden. So wie in vielen, vielen anderen Ländern auch und dann ist hoffentlich zu dem Thema endlich Ruhe."

Auch in der Ampel gibt es Überlegungen, Abtreibungen nicht mehr im Strafrecht zu regeln. Konkrete Pläne liegen noch nicht vor. 

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