Absturz von MH17: Urteil kommenden Donnerstag - Angeklagte auf freiem Fuß

Ermittlungen an der Absturzstelle (Aufnahme vom 11. November 14)
Ermittlungen an der Absturzstelle (Aufnahme vom 11. November 14) Copyright Mstyslav Chernov/AP
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298 Menschen kamen ums Leben, als die Boeing im Juli 2014 in der Ostukraine abstürzte. Eine Untersuchung ergab, dass das Flugzeug wahrscheinlich mit einer Luftabwehrrakete abgeschossen wurde.

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Kommenden Donnerstag fällt ein Gericht in Den Haag sein Urteil im Verfahren um den Absturz der Malaysia-Airlines-Maschine mit der Flugnummer MH17. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, für den Abschuss der Boeing über der Ostukraine im Juli 2014 verantwortlich zu sein.

Vier Angeklagte auf freiem Fuß

Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Das Verfahren fand in Abwesenheit der drei russischen und des ukrainischen Tatverdächtigen (Igor Girkin, Sergej Dubinski, Oleg Pulatow, Leonid Kharchenko) statt, die damals hohe Ämter bei den Moskau-nahen Aufständischen in Donezk bekleideten.

Der Vorsitzende der Opfervereinigung Piet Ploeg sagt: „Ich glaube, es ist nur theoretisch möglich, dass die vier Verdächtigen jemals ihre Strafe absitzen, sollten sie verurteilt werden."

Und Marieke de Hoon, Professorin für Strafrecht an der Universität Amsterdam, erläutert: „Es ist keine vollständige Gerechtigkeit, wenn die Täter letztendlich nicht ins Gefängnis kommen. Aber es ist immer noch bedeutend, öffentlich die Darlegung aller Beweise, die Abwägungen und die Schlussfolgerungen des Gerichts zu hören."

Was geschah wirklich?

Der Vorsitzende der Opfervereinigung erhofft sich von dem Gerichtsurteil die Beantwortung mehrerer Fragen. „War es ein BUK-System, wo kam es her, von welchem Ort wurde es abgefeuert und welche Rolle haben die vier Verdächtigen gespielt?", so Ploeg.

Dass die Boeing, die in Amsterdam mit Ziel Kuala Lumpur abgehoben war, abgeschossen wurde, ist das Ergebnis einer internationalen Untersuchung unter Leitung der niederländischen Behörden. In einem Bericht des Europarates zu diesem Thema wird Russland fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Untersuchungsgruppe vorgeworfen. Russland wiederum kritisiert, nicht in die Ermittlungen eingebunden worden zu sein und weist die Vorwürfe der Anklage zurück.

Kein Abschluss

Ploeg geht nicht davon aus, dass mit einem Gerichtsurteil alles erledigt ist: „Ich möchte nicht das Wort Abschluss benutzen. Ich glaube, dass es für die meisten Angehörigen niemals einen Abschluss geben wird. Wenn man seine Kinder, seine Eltern, seine Geschwister verloren hat, gibt es niemals einen echten Abschluss“, sagt er.

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