"Oben ohne" im Schwimmbad in Berlin

Auch Frauen sollen in Berliner Schwimmbädern oben ohne sein dürfen
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Von Euronews mit AP, AFP
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In Schwimmbädern in Berlin dürfen Frauen - wie Männer - "ohne ohne" baden. Das hat eine Anti-Diskriminierungsbehörde entschieden.

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Eine Frau fühlte sich in Berliner Schwimmbädern diskriminiert, weil sie - anders als die Männer - nicht "oben ohne" schwimmen dürfe - und sie wandte sich an die dafür zuständie Behörde der Landesregierung. Die Klägerin, die im Dezember 2021 aus einem Bad verwiesen wurde, weil sie keine übliche Badekleidung anziehen wollte, bekam recht.

Die Entscheidung der Anti-Diskriminierungsbehörde

Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung teilte mit: "Aufgrund einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde werden die Berliner Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden. Hintergrund ist die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung vorschreibt“. Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein."

Doris Liebscher, Leiterin der Berliner Ombudsstelle der für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, begrüßte die Entscheidung und erklärte: "Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden."

Verboten war es ohnehin nicht, in Berliner Schwimmbädern "oben ohne" zu baden, wie die Berliner Morgenpost unterstreicht.

In Grenoble in Frankreich war eine ähnliche Entscheidung zu oben ohne und Burkini erst gefeiert und dann wieder aufgehoben worden. Es gab einen Einspruch gegen die Abstimmung im Stadtparlament, die beides erlaubt hatte.

Allerdings zweifeln einige an der tatsächlichen Umsetzbarkeit der juristischen Entscheidung.

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