Gleiche Brust für alle! Französin gewinnt Anti-Diskriminierungsklage in Berlin.

Immer mehr deutsche Städte schreiben Frauen nicht mehr vor in Schwimmbädern den Oberkörper zu bedecken.
Immer mehr deutsche Städte schreiben Frauen nicht mehr vor in Schwimmbädern den Oberkörper zu bedecken. Copyright Canva
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Von Jonny Walfisz
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Nach Siegen, Göttingen und Hannover hat nun auch Berlin die Diskriminierung bei der Behandlung von Oberkörpern in Schwimmbädern abgeschafft, dank eines Erfolgs vor Gericht.

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Eine Französin hat einen Rechtsstreit gewonnen, der es Frauen erlaubt, in öffentlichen Schwimmbädern in Berlin oben ohne zu baden.

Im vergangenen Jahr verklagte Gabrielle Lebreton, die seit über zehn Jahren in der deutschen Hauptstadt lebt, das Land Berlin. Ihrer Ansicht nach war sie diskriminiert worden, als sie vom Sicherheitspersonal im Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick aufgefordert wurde, sich zu bedecken oder das Schwimmbad zu verlassen.

Lebreton, die mit ihrem fünfjährigen Sohn unterwegs war, wies vergeblich darauf hin, dass mehrere Männer nicht als nackt galten, obwohl sie auch nur eine Badehose trugen. Die Polizei wurde gerufen und sie wurde des Geländes verwiesen.

Zwar sei sie sich der unterschiedlichen Konventionen in Bezug auf barbusige Männer und Frauen in Deutschland bewusst, sagte sie damals der "Zeit", aber: "Für mich - und das bringe ich meinem Sohn bei - gibt es keinen solchen Unterschied. Sowohl für Männer als auch für Frauen ist die Brust ein sekundäres Geschlechtsmerkmal, aber Männer haben die Freiheit, sich auszuziehen, wenn es heiß ist, und Frauen nicht."

Das Schwimmbad änderte daraufhin seine Politik, aber Lebreton verklagte dennoch das Land Berlin aufgrund eines Gesetzes gegen Diskriminierung aus dem Jahr 2020 - und gewann.

Die Berliner Bäderbetriebe, die die städtischen Schwimmbäder betreiben, haben diese Woche reagiert und Lebretons Position zugestimmt. Nunmehr müssen alle öffentlichen Schwimmbäder Frauen das Sonnenbaden und Schwimmen ohne Oberbekleidung gestatten.

"Die Ombudsstelle begrüßt die Entscheidung der Bäderbetriebe sehr, weil sie die Gleichberechtigung aller Berlinerinnen und Berliner, ob männlich, weiblich oder nicht-binär, herstellt und weil sie auch Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäderbetriebe schafft", sagte Doris Liebscher, die Leiterin der Ombudsstelle.

Berlin ist aber nicht die erste deutsche Stadt, die eine entsprechende lockerere Kleiderordnung in Schwimmbädern einführt. Im Jahr 2022 taten das bereits Siegen in Nordrhein-Westfalen und Göttingen.

Ebenfalls im vergangenen Jahr änderte Hannover seine Vorschriften dahingehend, dass in Schwimmbädern nur noch die "primären Geschlechtsorgane" bedeckt sein müssen.

In privaten Schwimmbädern wie dem Vabali, einer Kette von Bädern in Berlin, Düsseldorf und Hamburg, dürfen die Gäste nur ohne Badekleidung schwimmen, nur Handtücher sind in den Badebereichen erlaubt.

Journalist • Andreas Rogal

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