Etwas komplex: EU schützt behinderte Flugreisende

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Von Euronews
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Peter aus London hat sich mit folgender Frage an UTalk gewandt: “Ich habe kürzlich am Flughafen eine Frau im Rollstuhl gesehen, der das Einsteigen ins Flugzeug untersagt wurde und die nicht in Begleitung war. Sollte die EU solche behinderten Passagiere denn nicht eigentlich schützen? Wo kann sie sich beschweren?”

Die Antwort gibt Malgorzata Kurowska, Kommunikationsbeauftragte bei Europe Direct.

“Es gibt seit 2007 tatsächlich EU-Gesetze für die Rechte von Behinderten, die mit dem Flugzeug reisen. Laut diesen Gesetzen ist es Fluggesellschaften verboten, Gehbehinderte zu diskriminieren oder ihnen den Einstieg aufgrund ihrer Behinderung zu untersagen.

Allerdings kann eine Fluglinie einer behinderten Person den Einstieg dann verwehren oder eine Begleitung einfordern, wenn die Sicherheit der jeweiligen Person nicht gewährleistet werden kann. Die Fluggesellschaft muss die Person dann innerhalb von fünf Tagen nach der Zurückweisung über die Gründe informieren.

Wir raten daher allen gehbehinderten Menschen, die Fluggesellschaft vor Abflug zu kontaktieren und zu fragen, welche Hilfen notwendig sind.

Ein behinderter Mensch kann kostenfreie Hilfe am Flughafen anfordern, beim Einstieg, bei der Ankunft, beim Transit oder auch an Bord. Da gibt es zum Beispiel Transportmöglichkeiten für Rollstühle oder Blindenhunde. Wenn ein Flughafen sich nicht an diese Regeln hält, dann kann der Passagier eine Beschwerde bei den jeweiligen nationalen Behörden einreichen, wo der Zwischenfall passiert ist.

Wenn einer behinderten Person an Bord nicht geholfen wird, dann kann sie ebenfalls die Behörden in dem EU-Land kontaktieren, in der die Fluggesellschaft zugelassen ist.”

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite: europa.eu/youreurope.
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