Reisen mit Tieren innhalb der EU

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Von Euronews
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Simona aus Bukarest hat sich mit folgender Frage an UTalk gewandt:

“Ich würde gern mit meiner Katze von Rumänien nach Italien fahren. Was muss ich dazu beachten?

Die Antwort gibt Nina Koudelkova, Kommunikationsbeauftragte bei Europe Direct:

“Laut den EU-Regeln dürfen Sie sich mit Ihrer Katze, Ihrem Hund oder Frettchen frei bewegen. Sie müssen nur einen Tierausweis haben. Diesen erhält man bei jedem Tierarzt. Daraus muss hervorgehen, dass Sie eine gültige Tollwutimpfung für ihr Tier haben.

Ihr Tier benötigt einen elektronischen Mikrochip oder eine sichtbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde. Sie muss den gleichen Code wie in dem Ausweis haben.

Der EU-Tierausweis kann nur für Hunde, Katzen und Frettchen genutzt werden. Wenn Sie einen Hasen oder Kanarien-Vögel haben, müssen Sie sich über die nationalen Gesetze zu Reisen mit Tieren informieren.

Eine gültige Tollwutimpfung muss im Hunde-Ausweis eingetragen werden. Wenn Sie nach Finnland, Irland, Malta oder Großbritannien reisen wollen, brauchen Sie außerdem eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus. Die Behandlung sollte von einem Tierarzt nicht eher als 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor der Einreise in diese Länder durchgeführt werden. Der Nachweis der Behandlung muss dann vom Tierarzt in den Ausweis eingetragen werden.

Wenn das Tier jünger als drei Monate alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde, müssen Sie sich über die Gesetze in dem Land, in das Sie einreisen wollen, informieren.”

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite: europa.eu/youreurope.
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