Wer erbt was nach meinem Tod?

Wer erbt was nach meinem Tod?
Von Euronews
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Wenn es um den Tod und das Sterben geht, wenden sich viele von uns lieber ab. Und das gilt auch für die Frage, was mit dem Nachlass geschehen soll, denn das Erbrecht ist ziemlich kompliziert. Die Rechtsverhältnisse können allen Betroffenen große Kopfschmerzen bereiten, und eine einwandfreie Regelung kann sehr teuer sein.

“Es geht mir nicht so sehr darum, meinen Besitz zu erhalten, als viermehr gerecht zu sein gegenüber meinen Kindern und Enkeln. Sie sollen alle den gleichen Anteil erhalten und/oder meinen Wünschen gemäß berücksichtigt werden.”

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, will man nicht auch noch mit Anwälten und Ämtern Probleme haben.

Und nun stellen Sie sich vor, was passiert, wenn der Verstorbene in mehr als einem Land Besitz hatte. Viele Menschen erfreuen sich heutzutage der sozusagen grenzenlosen Freiheit innerhalb Europas.
Und so sind nach amtlichen Schätzungen jedes Jahr bis zu eine halbe Million Familien von grenzüberschreitenden Erbschaften betroffen.

In der Republik Malta wird sehr deutlich, warum das Thema so wichtig geworden ist. Die Mittelmeerinsel ist bei Ausländern beliebt. Daher sind hier oft internationale Erbangelegenheiten zu regeln.

Der Niederländer Wilfried Tops und seine Ehefrau haben Malta als Alterswohnsitz gewählt. Nun bemüht er sich, ein Testament aufzusetzen, aber das ist nicht gerade einfach.

Euronews-Reporter Seamus Kearney fragt Herrn Tops:

“Was war der Hauptgrund, dass Sie nach Malta gekommen sind?”

“Das Wetter, die Geschichte, schauen Sie sich das an …”

“Schöne Aussicht!”

“Genau.”

Wilfried Tops hat seinen Wohnsitz in Malta, ist niederländischer Staatsbürger, und er hat in Großbritannien und Deutschland gearbeitet, wo seine beiden Kinder geboren wurden. Er hat zudem Eigentum in der Schweiz.

So ist es vielleicht nicht verwunderlich, dass er noch immer versucht, seine Erbangelegenheiten zu regeln, um zu gewährleisten, dass sein Nachlass sicher an die nächste Generation übergeben wird.

“Ich dachte, dass es am besten wäre, in den verschiedenen Ländern, in denen ich Besitz habe, Anwälte zu Rate zu ziehen. Sie sollten jedes meiner Kinder und/oder Enkel vertreten und feststellen, was für sie jeweils am besten wäre, und wo mögliche Konfliktpunkte der verschiedenen Testamente liegen. Das war wie der sprichwörtliche gordische Knoten. Es war fast unmöglich, allen gerecht zu werden.”

Die Familie Tops war erfreut, von der neuen
EU-Erbrechtsverordnung zu hören, die im Juni dieses Jahres von den Justizministern der EU-Staaten angenommen wurde. Die Regelung soll Verfahren vereinfachen und Kosten verringern.

In grenzüberschreitenden Fällen soll künftig das
Erbrecht eines einzigen Staates angewendet werden, und zwar des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Wer ein Testament aufsetzt, kann auch verfügen, dass allein das Erbrecht des Landes gelten soll, dessen Staatsbürger er ist, – für seinen gesamten Nachlass, über EU-Binnengrenzen hinweg.

In den EU-Staaten bestehen sehr unterschiedliche Erbrechtsverhältnisse. In vielen Ländern ist die Freiheit des Erblassers (seine “Testierfreiheit”)
eingeschränkt – etwa durch Pflichtteile für seine Kinder.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben drei Jahre Zeit, ihr nationales Erbrecht der EU-Verordnung anzupassen, – außer Großbritannien, Irland und Dänemark, die sich nicht an der Vereinheitlichung des Erbrechts beteiligen. Der zuständige Ausschuss des britischen Oberhauses erklärte dazu 2010:

“Wir haben einen schwerwiegenden Mangel des Vorschlags festgestellt, der dazu führen könnte, dass Geschenke, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, auch einer karitativen Einrichtung, von dessen Erben zurückverlangt werden können – , in einem als clawback bezeichneten Verfahren.”

Clawback – die “Ausgleichung lebzeitiger unentgeltlicher Zuwendungen” – gibt es in Großbritannien nicht, wohl aber in einigen EU-Staaten, und deren Recht soll nicht auf britischem Boden wirksam werden können.

Auch Malta kritisierte die Vorlagen. Nun soll ein besonderer Ausschuss für eine reibungslose Reform sorgen. Dr. Clinton Bellizzi ist Vorsitzender des maltesischen Rats der Notare:

“Sie wird mit Zurückhaltung und einigen Befürchtungen betrachtet. Wir wissen nicht genau, wie sie in der alltäglichen Arbeit funktionieren wird. Sie bedeutet ja die völlige Abkehr von den Rechtsverhältnissen, die wir bisher in Erbangelegenheiten hatten, auch in grenzüberschreitenden Fällen. Noch ist nicht sicher, ob die Reform überhaupt funktionieren wird. Das wird erst die Praxis zeigen.”

Um mehr über die Auswirkungen der Rechtsreform herauszufinden, sind wir nach Forbach in Lothringen gefahren. Der Ort liegt ganz nah an der deutschen Grenze bei Saarbrücken. Hier haben Anwälte viel mit grenzüberschreitenden Fällen zu tun, und sie sagen, dass die Reform große Änderungen mit sich bringen könnte – vor allem für Menschen mit Eigentum in beiden Ländern.

Seit der Öffnung der EU-Binnengrenzen arbeiten und leben immer mehr Menschen in beiden Ländern. Und viele erwerben natürlich Eigentum auf beiden Seiten der Grenze.

Durch die EU-Erbrechtsverordnung wird auch das Europäische Nachlasszeugnis geschaffen, ein europaweit geltender Erbschein, mit dem Erben und Nachlassverwalter in allen EU-Staaten ihren Status nachweisen können.

Nahe Forbach haben wir uns mit Angelo Giangreco getroffen, der italienischer Staatsbürger ist, in Deutschland ein Unternehmen besitzt und seinen Wohnsitz in Frankreich hat.

Ein Testament hat er nicht aufgesetzt. Er sagte uns, er begrüße jeden Schritt, mit dem grenzüberschreitende Prozeduren vereinfacht würden.

“Mittlerweile habe ich eine Firma, baue Aufzüge für verschiedene Kunden im ganzen Ausland, in Frankreich, in Belgien, in Luxemburg, und auch für Italiener, und meine Kinder sind zweisprachig aufgewachsen, die Mutter ist Deutsch, ich bin Italiener, sie sprechen Französisch und Deutsch. Das ist natürlich sehr sehr interessant für meine Kinder,- vor allem, dass irgendwann in Europa einheitliches Recht gilt, vor allem, was zum Beispiel betrifft: sich selbständig machen, eine Firma gründen, Familie gründen.”

Manche Notare in dieser Gegend sagen, dass ein Drittel ihrer Klienten wegen grenzüberschreitender Angelegenheiten Rechtsbeistand benötigen, manchmal in sehr schwierigen Situationen.

In Forbach sprachen wir auch mit einem der führenden Experten für internationales Erbrecht, Edmond Jacoby. Er ist ein großer Befürworter der neuen Verordnung und war zu den ersten Entwürfen befragt worden.

“Ein Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich konnte nicht sagen: Das deutsche Erbrecht gefällt mir besser, also verfüge ich, dass es auf meinen gesamten Besitz angewendet wird. Das war rechtlich unmöglich. Und eine rechtliche Prozedur, die etwa mit einem deutschen Notar eingeleitet worden war, musste außerdem mit einem französischen Notar durchgeführt werden, wenn es um Besitz auf französischem Boden ging.”

Doch um Enttäuschungen vorzubeugen, betonen die Experten, dass die Reform nicht für die Erbschaftssteuern gilt: Die unterliegen nach wie vor der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.

Der wichtigste Tip der Experten ist keine Überraschung: Planen sie frühzeitig und mit guter Rechtsberatung.

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