Toy Bandits - Spielzeuge und Sicherheit

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Von Euronews
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In jedem Jahr werden mehr als drei Milliarden Spielzeuge produziert und verkauft. So wie diese Puppe, die für den finnischen Markt vorgesehen ist. Sie wird allerdings nie in einem Spielwarengeschäft ankommen, denn: Sie ist zu gefährlich. Weil sie 19 Prozent gefährliche Chemikalien enthält, ist die Puppe für den Markt nicht zugelassen. Der Höchstwert in der Europäischen Union liegt bei 0,1 Prozent. Wie werden Sicherheitstests bei Spielwaren umgesetzt? Welche Rechte haben die Verbraucher? Wir machen uns auf den Weg nach Finnland, um es herauszufinden. Dort kaufen wir einen Plüsch-Tiger.

Paola Radyman, Betreiberin eines Spielwarengeschäftes in Helsinki, meint: “Im Grunde vertrauen wir den Herstellern. Ich frage nicht bei jedem Produkt nach einem Zertifikat. Aber wenn ich bemerke, dass mit einem Produkt etwas nicht stimmt, dann reklamiere ich das sofort.” Finnland gehört zu den europäischen Ländern, die am häufigsten unsichere Spielwaren reklamieren. Die Liste gefährlicher Produkte – ob Spielwaren oder andere Güter – wird wöchentlich im Frühwarnsystem der Europäischen Union, dem sogenannten Rapex-Index, aktualisiert. Sechzig Prozent der Spielwaren weltweit werden zu Weihnachten angeschafft. In diesem Jahr haben die finnischen Behörden fünf Produkte vom Markt genommen. Anna Pukander ist Chefin der finnischen Behörde für Verbrauchersicherheit und Marktaufsicht: “In diesem Jahr war es etwa ein Schweinchen, dessen Augen sich zu leicht lösen und das zu viele Phthalate enthält, 40 Prozent”, sagt sie. “Die lockeren Augen können zu Erstickungen führen, und die Phthalate sind gefährlich für das Fortpflanzungssystem.”

Phthalate, oft genutzt, um Kunststoff zu erweichen, wurden auch auf einem Stofftier gefunden. Ein Holzauto enthielt zu viele kleine Teile. Auch ein Pfeil-und-Bogen-Set mit einer Laser-Zieleinrichtung wurde vom Markt genommen, weil der Laser zu stark war. Pukander: “Wir arbeiten gut mit dem Labor der Zollbehörden zusammen, so schaffen wir ein System, mit dem man gefährliche Spielsachen am Markt identifizieren kann.” Während die finnischen Behörden für Verbraucherschutz Waren vom Markt nehmen, stoppt das Zoll-Labor Produkte, bevor sie die Verkaufsregale erreichen. Jedes Jahr werden zwischen 600 und 800 Spielwaren getestet. Wenn ein unzureichendes Produkt gefunden wird, wird es entweder ins Ursprungsland zurückgeschickt oder zerstört. Janne Nieminen vom finnischen Zoll-Labor wendet sagt: “Wir können nicht alle Importe überprüfen. Also greifen wir einen gewissen prozentualen Anteil heraus. Aber wir wissen natürlich, wo die Risiken liegen. In diesem Jahr haben wir gut 700 Artikel getestet, zehn Prozent davon wurden aufgehalten. Die Hauptgründe dafür sind entweder Giftstoffe oder mechanische Unzulänglichkeiten.”

Chemikalien oder Kleinteile sind aber nicht die einzigen Gründe für einen Produktverweis. Die Kennzeichnung ist der dritte Grund dafür, ein Produkt vom Markt zu nehmen. Die Verbraucher haben ein Recht darauf, korrekt darüber informiert zu werden, was sie kaufen. Sie sollten zunächst auf die CE-Kennzeichnung achten, die anzeigt, ob ein Produkt sicher ist und den Richtlinien der Europäischen Union entspricht. Fabien Fédy ist Anwalt beim Europäischen Verbraucher-Zentrum in Helsinki: “Es gibt immer die Möglichkeit, auf Produktfälschungen oder einen Missbrauch der CE-Kennzeichnung zu stoßen”, meint er, “das unterliegt natürlich vor allem der Verantwortung der Behörden, aber auch in den Spielzeuggeschäften und bei den Herstellern sollte darauf geachtet werden. Es gibt Ausnahmen, aber in der Regel ist die CE-Kennzeichnung ein guter Indikator dafür, dass ein Produkt den Sicherheitsrichtlinien der EU entspricht.”

Im Dschungel der Kennzeichungen und Symbole ist die Auszeichnung 0-3 eine der wichtigsten. Es handelt sich um eine Pflichtkennzeichnung für Spielzeuge, die für Kinder gedacht sind, die älter als drei Jahre sind und die für jüngere Kinder gefährlich sein könnten. Die Art der Gefahr muss ebenfalls näher gekennzeichnet sein. Spielzeughändlerin Radyman: “Es gibt manchmal Produkte, die nicht richtig verwendet werden, es gibt auch Probleme mit manchen Produkten selbst. Ja, wir reklamieren das dann bei denjenigen, die uns dieses Produkt verkauft haben. Das ist wichtig, denn so erfahren auch die Hersteller, dass gewisse Produkte nicht den Standards entsprechen.”

Es gibt aber auch eine Grauzone bei der Klassifizierung von Spielwaren. Entsprechend der EU-Direktive für Spielwaren muss ein Produkt nicht ausschließlich zum Spielen gedacht sein, um als Spielzeug eingeordnet zu werden. Wir haben etwa Weihnachtsbaum-Dekorationen gefunden, die keine CE-Kennzeichnung enthielten wie auch manche Sammlerstücke für Erwachsene.

Welche Rechte hat nun ein Verbraucher, der ein Produkt gekauft hat, das nicht seinen Vorstellungen entspricht? Sich an den Einzelhändler zu wenden oder an die örtliche Marktaufsicht sind zwei Möglichkeiten. Das Europäische Verbraucherzentrum unterscheidet zwischen verschiedenen Fällen: Verbraucheranwalt Fédy: “Wenn ein Produkt fehlerhaft ist, kann der Verbraucher es innerhalb von zwei Jahren zurückgeben. Sollte einem Verbraucher ein Produkt nicht gefallen und er hat es über das Internet gekauft, dann hat er zumindest sieben Tage Zeit, um von dem Vertrag zurückzutreten. Dafür muss er keinen Grund angeben, er muss es nur zurückschicken, dann bekommt er sein Geld zurück.” Aber: “Wenn man etwas in einem örtlichen Geschäft kauft, dann gibt es kein Recht auf Rückgabe, es gibt keine Bedenkzeit.”

Unser Stofftier aus Finnland soll als Geschenk nach Frankreich gebracht werden. in einem Labor in Trappes in der Nähe von Paris testen lassen, um herauszufinden, ob es auch sicher ist. So würden es auch Importeure und Hersteller machen – allerdings nicht alle. Die Hersteller sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Produkte, in manchen Fällen lässt aber eine dritte Partei sie testen. Wir fragen, was denn nun getestet werde würde, sollte ein Importeur es auf dem französischen Markt einführen wollen. Laurence Wachenheim arbeitet imTestlabor in Trappes. “Wir könnten die Nähte testen, um sicherzustellen, dass das Kind nicht an das Füllmaterial kommt”, schlägt sie vor, “das könnte zu Erstickungen führen.” Den Nahttest übersteht unser Plüschtier unbeschadet. Aber es steht ihm noch der Brennbarkeitstest bevor. Damit soll herausgefunden werden, wie schnell sich Flammen im Brandfall ausbreiten würden. “Die Flammen breiten sich bei weitem langsamer als 30 Millimeter pro Sekunde aus. Das entspricht den Brennbarkeits-Bestimmungen”, findet Wachenheim heraus. Unser Stofftier ist also gut angekommen, wir können es beruhigt verschenken.

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