Neue Verbraucherrechte in der EU

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Von Euronews
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Anna aus Prag in der Tschechischen Republik hat folgende Frage gestellt: “Ich habe gehört, dass eine neue EU-Verordnung zur Ausweitung der Rechte der europäischen Verbraucher in Kraft getreten ist. Was hat sich verbessert?”

John Phelan vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC) antwortet: “Es stimmt, dass wir als europäische Verbraucher im Binnenmarkt jetzt besser als vor Juni dieses Jahres geschützt sind. Die Europäische Union hat jetzt eine Reihe von neuen Gesetzen, die Verbraucherrechte-Richtlinie eingeführt. Diese Richtlinie enthält sowohl Rechte für den Verbraucher wie Pflichten für den Online-Händler. Für den Kunden gibt es außerdem eine Reihe von Schutzklauseln gegen unlautere Geschäftspraktiken.

Eine der größten Vorteile des europäischen Rechts ist die Tatsache, dass es in allen 28 Mitgliedstaaten anwendbar ist. Es ist für alle klar nachvollziehbar und jeder unterliegt den gleichen Gesetzen in allen EU-Ländern, egal ob sie als Finne auf einer italienischen Website oder vielleicht bei einem deutschen Anbieter kaufen. Diesen Prozess nennen wir ‘Harmonisierung der Rechtsvorschriften’.
Um was geht es also genau in der Verbraucherrechte-Richtlinie? Erstens hat der Verbraucher eine 14-tägige Widerrufsfrist, das bedeutet, dass sie bei einem Online-Einkauf oder beim Abschluss eines Vertrags im Internet jetzt in jedem Mitgliedstaat 14 Tage Zeit haben, ihn zu widerrufen.

Es gibt auch Verpflichtungen für die Händler: Sie müssen die online georderte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung liefern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn die Ware zurückgeschickt wird – weil sie kaputt ist oder sie nicht gefällt – muss die Kostenerstattung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Außerdem gibt es einige Schutzklauseln für den Verbraucher wie bei vorab oder automatisch angekreuzten Feldern. Haben Sie beispielsweise ein Flugticket geordert und dabei gab es eine automatische Zubuchung für ein Hotel oder eine Autovermietung. Diese Art von automatischer Zubuchung ist nun in der gesamten EU verboten. Das heißt, man muss sich dafür entscheiden. Außerdem gibt es ein Verbot für Kreditkarten Online-Zuschläge. Man muss in Zukunft also nicht mehr zehn oder zwölf Euro für den Onlinegebrauch der Visa- oder Mastercard bezahlen.

Und schließlich geht es um die teuren telefonischen Kundendienst-Hotlines. Die Zeiten, wo Sie ein solcher Anruf drei Euro pro Minute kosten konnte, sind vorbei. Die Unternehmen müssen für angemessene Preise sorgen, wenn der Kunde mit ihnen in Kontakt treten will.

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