Flugsicherheit: Ich packe meinen Koffer und nehme mit...

Flugsicherheit: Ich packe meinen Koffer und nehme mit...
Von Euronews
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“Ich werde an Weihnachten in Urlaub fliegen. Was kann ich im Handgepäck mitnehmen? Und auf welche Sicherheitsmaßnahmen sollte ich mich vorbereiten?”

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“Ich werde an Weihnachten in Urlaub fliegen. Was kann ich im Handgepäck mitnehmen? Und auf welche Sicherheitsmaßnahmen sollte ich mich vorbereiten?” Das möchte Anna aus Brüssel wissen.

Nina Koudelkova vom Europe Direct Informationsdienst, erklärt:

“Wenn sie von der EU aus fliegen, sollten Sie beim Packen und beim Boarding gewisse Sicherheitsanforderungen beachten. Alle Gepäckstücke werden gescannt oder überprüft, bevor sie in die gesicherten Zonen des Flugplatzes zugelassen werden.
Bei ihrem Handgepäck sollten Sie Sprühdosen, Getränke, Zahnpasta, Cremes oder Gels in einem durchsichtigen Beutel transportieren. Dieser Beutel darf eine Kapazität von einem Liter nicht überschreiten und jeder Behälter darf nicht mehr als 100 Milliliter enthalten.
Diese Mengebeschränkung gilt nicht für Medizin oder Babynahrung. Diese Dinge sind jedoch nur erlaubt, wenn sie während des Flugs gebraucht werden und es kann sein, dass sie überprüft werden. Sie müssen in einem anderen durchsichtigen Beutel aufbewahrt werden.
Duty Free Waren, die sie am Flughafen kaufen, dürfen Sie als Handgepäck mitführen, solange sich die Ware und der Kassenzettel in einem geschlossenen Beutel mit einem roten Rand befinden, der ihnen beim Kauf gegeben wurde.
Sie dürfen den Beutel nicht öffnen bevor Sie am Endziel angekommen sind. Sicherheitsbeamte müssen unter Umständen den Beutel öffnen, um Flaschen zu überprüfen. Falls Sie einen Anschlussflug haben, sollten Sie dies sagen, damit die Waren in einen neuen Sicherheitsbeutel getan werden.
Scharfe Objekte, die als Waffen benutzt werden könnten, sind nicht in der Flugzeugkabine erlaubt. Sprengkörper und entzündbare Sachen sind verboten, auch im Gepäck, das sie aufgeben. An Bord des Flugzeugs ist keine Waffe erlaubt.
An Flughäfen in der EU können die Passagiere von einem Ganzkörperscanner überprüft werden. Das kann Teil der normalen Prozedur oder eine zusätzliche Maßnahme sein, um einem Verdacht nachzugehen.
Jedes EU-Land muss entscheiden, ob es Ganzkörperscanner nutzt. Aber wenn es sich dafür entscheidet, muss es sich an gewissen EU-Regelungen halten.
Wenn Sie dazu aufgefordert werden, durch einen Ganzkörperscanner zu gehen, haben Sie das Recht Nein zu sagen. In diesem Fall werden Sie anders kontrolliert, durch Abtasten z.B. Sie können sich beim Flughafen oder der Fluggesellschaft informieren, bevor Sie reisen.

Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Internetseite: http://europa-eu/youreurope.

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