Das Waffenrecht in der EU

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“Wie ist derzeit der Erwerb und der Besitz von Waffen in der Europäischen Union geregelt?” Das möchte Thomas aus Paris wissen. Der geopolitische

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“Wie ist derzeit der Erwerb und der Besitz von Waffen in der Europäischen Union geregelt?” Das möchte Thomas aus Paris wissen.

Der geopolitische Analyst und Waffenschmuggel-Experte Jean-Charles Antoine vom Institut français de Géopolitique in Paris erklärt:

“Innerhalb der EU gelten verschiedene Gesetze. Es gibt nicht eine einheitliche europäische Gesetzgebung. Es gibt lediglich eine europäische Richtlinie vom 18. Juni 1991. Sie wurde 2008 geändert und sie unterscheidet zwischen vier Waffenkategorien: A, B, C und D.
Seit Mitte November 2015 gibt es ebenfalls eine Entscheidung der Europäischen Kommission. Sie sieht strengere Regeln für den Erwerb und den Besitz von Waffen für Zivilisten vor. Es sind jedoch gewisse Tendenzen erkennbar. Im Großen und Ganzen sind die nationalen Gesetzgebungen in der Europäischen Union restriktiv. Um eine Waffe zu erwerben und zu besitzen muss man volljährig und meist sogar 21 Jahre alt sein. Man darf nicht vorbestraft sein und man muss im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein.
Großbritannien und die skandinavischen Länder verbieten den Waffenbesitz, während die südlicheren Länder traditionell ein etwas freizügiger sind. Dessen ungeachtet gibt es jedoch in allen europäischen Ländern Ausnahmen. Die regionalen oder nationalen Behörden stellen für die Sportschützen und die Jäger Waffenscheine aus. Die Sammler wiederrum haben das Recht neutralisierte Waffen zu besitzen mit denen man nicht mehr schießen kann.”

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