Rumänische Richter sehen rot

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Von Hans von der Brelie
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Die Justizreform in Rumänien bringt Richter und Staatsanwälte auf die Palme. Sind Gewaltenteilung, Opferschutz, Unabhängigkeit der Justiz gefährdet?

Eine überwältigende Mehrheit der rumänischen Richter und Staatsanwälte lehnen die tiefgreifende Reform des Justizsystems in Rumänien grundlegend ab, so auch Lucia Zaharia, Mitglied des Rumänischen Richterforums. Euronews-Reporter Hans von der Brelie traf Zaharia in einem kleinen Bukarester Restaurant, junge Maler stellen hier aus, an der Wand hängt ein großformatiges Ölgemälde einer in goldenes Licht getauchten rumänischen Landschaft, wie ein gemalter Traum einer besseren Zukunft. Einen größeren Kontrast zur harschen Realität und der mit harten Bandagen geführten politischen, juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung um demokratische Grundwerte wie Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz kann man sich kaum vorstellen.

Die im Dezember 2017 mit den Stimmen der rumänischen Regierungskoalition (PSD, ALDE) verabschiedeten Justizgesetze sind äußerst umstritten: Im Januar 2018 kam es erneut zu Massenprotesten gegen die Reform, in Bukarest gingen zehntausende Menschen auf die Straße (Schätzungen der Teilnehmerzahl schwanken zwischen 20.000 und 60.000), auch in anderen Landesteilen wurde demonstriert. Das rumänische Verfassungsgericht kassierte Teile der Gesetze (Stand: Januar/Februar 2018), Europarat (Korruptionsbeobachtungsstelle GRECO) und Europäische Kommission äußerten sich ebenfalls besorgt. – Das Interview mit Lucia Zaharia wurde auf Englisch geführt, hier sind einige der zentralen Aussagen auf Deutsch nachzulesen.

Keine Konsultation

Euronews:
Was ist Ihr Hauptkritikpunkt?

Lucia Zaharia:
Diese Änderungen der Justizgesetze wurden ohne angemessene Konsultation mit der Justiz verabschiedet. Internationale Organisationen empfehlen, dass (bei derartigen Änderungen, AdR) die betroffenen Parteien und die zuständigen Stellen (im Vorfeld, AdR) konsultiert werden sollten. Was unseren Fall betrifft, so wurden diese Konsultationen nicht durchgeführt und Anmerkungen und Empfehlungen seitens des Obersten Richterrates wurden ignoriert.

Euronews:
Fühlen Sie sich in Ihrer richterlichen Unabhängigkeit eingeschränkt? Fühlen Sie sich nun angreifbar?

Lucia Zaharia:
Wir sind besorgt, denn hohe Magistratsbeamte, Richter und Staatsanwälte werden angreifbar. Sie werden verletzlich gegenüber politischen oder anderen Einflüssen. Diese Änderungen der Justizgesetze führen eine Art (persönliche) Haftung für Richter und Staatsanwälte ein, eine Haftung, die zu weit geht. Richter und Staatsanwälte können (persönlich) haftbar gemacht werden für Justizirrtümer, die die Prozessparteien während des Verfahrens erlitten.

Ich fühle mich verletzlich

Euronews:
Was ist die Bedeutung und Auswirkung dieser persönlichen Haftung?

Lucia Zaharia:
Diese Veränderungen der Justizgesetze machen Richter und Staatsanwälte angreifbar. Warum? Wenn es sich bei einer der Prozessparteien um den Staat handelt oder um ein Staatsorgan – oder einen Repräsentanten eines Staatsorganes – und diese Prozesspartei das Gefühl bekommt, dass ihr Interesse nicht geschützt ist, dann kann diese Prozesspartei gegen den Richter oder den Staatsanwalt Beschwerde einreichen. Und wenn die Justizaufsicht dann zu der Auffassung gelangt, dass (der betreffende Richter oder Staatsanwalt) sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, dann können Sanktionen verhängt werden. Diese Sanktion kann bis zur Entfernung aus dem Amt reichen. Das wird dazu führen, dass man als Richter sehr vorsichtig urteilt, sobald es um eine Entscheidung geht, die den Staat oder einen Repräsentanten des Staates betrifft. Ich persönlich fühle mich verletzlich und ich denke, jeder Richter, jeder Staatsanwalt wird dasselbe fühlen. Niemand kann sicher sein, dass er während seiner Karriere keinen einzigen Fehler begeht. Das ist nahezu ausgeschlossen… Wir sind Menschen. Nun, und ein derartiger Fehler kann die gesamte Karriere zerstören.

(Wenige Tage nach der Aufzeichnung dieses Interviews im Januar 2018 erklärte das rumänische Verfassungsgericht diesen Gesetzespassus der persönlichen Haftung von Richtern und Staatsanwälten für verfassungswidrig. Der rumänische Gesetzgeber muss das entsprechende Gesetz nun umformulieren und erneut in den Gesetzgebungsprozess einspeisen.)

Euronews:
Darüber hinaus gibt es auch Pläne, die Strafprozessordnung zu ändern. Was wird das für Auswirkungen haben?

Lucia Zaharia:
Die (geplanten) Änderungen der Strafprozessordnung und des Strafrechts werden die Verfolgung von Straftaten aus dem Gleichgewicht bringen. Vor Gericht wird fast durchgehend der Täter begünstigt, das Opfer benachteiligt werden. Das gilt insbesondere für verletzliche Opfer. Für die Staatsanwälte und die Polizeibehörden wird es schwieriger, bei einigen sehr schwerwiegenden Straftaten zu ermitteln.

Euronews:
Können Sie uns ein konkretes Beispiel nennen?

Lucia Zaharia:
Eine (vorgeschlagene/diskutierte) Gesetzesänderung geht dahin, dass Staatsanwälte künftig den Verdächtigen vorwarnen müssen, sobald eine Klage eingereicht wird. Dem Beschuldigten soll das Recht eingeräumt werden, bei jeder (Zeugen-) Anhörung des Staatsanwaltes anwesend zu sein. Das Ergebnis wird sein, dass das Opfer künftig nicht mehr wird Klage einreichen wollen, es wird sich scheuen, zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft zu gehen. Zeugen werden nicht mehr aussagen wollen, denn sie könnten unter Druck gesetzt werden. Stellen Sie sich das Opfer eines Sexualverbrechens vor, welche psychologischen Folgen das haben wird, wenn es mit dem Täter zusammentrifft. – Eine weitere Änderung betrifft die Suche nach Beweisen: Wenn man eine Durchsuchung durchführen möchte, wird der Staatsanwalt das dem Verdächtigen künftig (vorab) zur Kenntnis bringen müssen.

Euronews:
Möchten Sie damit sagen, dass es für Sie und Ihre Kollegen in Zukunft schwieriger werden wird, Ihren Job zu erledigen?

Lucia Zaharia:
Ja, sie werden in der Ausübung ihres Amtes behindert werden, es wird schwieriger, gute Ermittlungsarbeiten durchzuführen. – Ein weiteres Beispiel ist der Durchsuchungsbefehl. Die Justizbehörden sollen dazu gewungen werden, Personen und Objekte (in allen Details) zu spezifizieren. Das ist unmöglich. Keine Justizbehörde, egal wo auf der Welt, kann derartige Details in einem Durchsuchungsbefehl auflisten, denn man kennt nicht immer alle Details (nach denen man sucht). Oft hat man (als Untersuchungsrichter) nur einige Hinweise, den einen oder anderen Tipp, der im Verlauf der Ermittlungen in einem Kriminalfall auftaucht… und dann möchte man eben weitere Beweisstücke finden. Aber man kann (in diesem Stadium einer laufenden Ermittlung) nicht mit sämtlichen Details den (noch zu findenden) Täter oder das (noch fehlende) Beweisstück beschreiben. Das bedeutet, wenn man derartige (durch Zufall während der Ermittlungen bei einer Durchsuchung entdeckte) Beweisstücke entdeckt, dass sie nicht mehr verwertet werden dürfen. – Eine weitere (diskutierte) Gesetzesänderung betrifft Daten, die während des Ermittlungsverlaufes sichergestellt werden. Es ist durchaus möglich, dass man auf Daten stößt, die Informationen über andere Straftaten (als die ursprünglich ermittelten) enthalten. Doch die (künftige) Strafprozessordnung verbietet die Verwendung derartiger Daten – eben weil sie nicht direkt mit dem ursprünglich ermittelten Fall zusammenhängen. Was geschieht also mit diesen Daten und Informationen? Am Ende des Gerichtsverfahrens müssen sie vernichtet und gelöscht werden.

Euronews:
Können Sie das näher erklären, bitte?

Lucia Zaharia:
Sollten Sie im Verlauf der Ermittlungen in einem Kriminalfall andere, weitergehende Informationen finden, beispielsweise über Menschenhandel oder Drogenhandel, dann können Sie diese Informationen letztendlich nicht verwenden… weil sie nicht unbedingt mit der Straftat in Verbindung stehen, der Sie zunächst nachgegangen sind. Diese geplanten Gesetzesänderungen beschränken Staatsanwälte und Polizei in der Wahl ihrer Untersuchungsmethoden und -mittel. Die Verdächtigen oder Straftäter können entkommen.

Euronews:
Es gibt darüber hinaus auch eine heiße Debatte zum Thema Untersuchungshaft. Reformbedürftig oder nicht? Was ist Ihre Haltung hier?

Lucia Zaharia:
Wenn man sich die (diskutierten Vorschläge zu) Änderungen in der Strafprozessordnung ansieht, dann wird es künftig nicht mehr möglich sein, in folgenden Fällen Untersuchungshaft anzuordnen: Steuerflucht, Menschenhandel, eine Reihe von Straftaten in Verbindung mit Korruption… Straftaten, bei denen in der früheren Strafprozessordnung durchaus Untersuchungshaft verhängt werden konnte.

Euronews:
Sehen Sie ein Risiko, dass gemeinsame Grundwerte der Europäischen Union, wie beispielsweise die Unabhängigkeit der Justiz, hier in Rumänien gefährdet sind?

Lucia Zaharia:
Sicherlich besteht diese Gefahr, denn wenn diese Änderungen Anwendung finden, dann können die staatliche Anklagebehörde, der Staatsanwalt und der Ermittlungsleiter der Polizei einige Gesetzesverstöße nicht länger ahnden, sie können nicht länger angemessen und wirkungsvoll ermitteln. Diese Änderungen machen es unmöglich, die Opfer zu schützen. Diese Änderungen machen es unmöglich, einige schwerwiegende Straftaten zu beweisen – und ich denke, dies wird weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft insgesamt haben.

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