EU-Gericht: Glyphosat-Studien sind öffentlich zu machen

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Von Stefan Grobe
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Richter annullieren Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde

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Das EU-Gericht in Luxemburg hat angeordnet, kritische Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat öffentlich zu machen.

Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig.

Glyphosat war 2017 in der EU für weitere fünf Jahre zugelassen worden.

Die Weltgesundheitsorganisation hält Glyphosat für krebserregend.

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