Europarat kritisiert deutsche Abschiebepraxis: "nicht absichtlich starke Schmerzen zufügen"

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Von Euronews
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Das Anti-Folter-Kommittee des Europarats hat Deutschland für seine Abschiebepraxis kritisiert. Unter anderem seien Betroffenen die Genitalien gequetscht worden.

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Der Europarat hat Deutschland für die Behandlung abgelehnter Ayslbewerber kritisiert. In einem Bericht des Anti-Folter-Kommittees der Organisation (CPT) heißt es, Deutschland müsse die Abschiebepraxis verbessern. So sei eine beaobachtete Abschiebung 2018 generell gut vorbereitet gewesen und professionell durchgeführt worden. Zwei Männer, die sich widersetzt hätten, seien aber übertrieben hart behandelt worden, so der Bericht. 

Die Experten empfahlen, dass Polizisten keine Techniken anwenden dürfen, die dazu führen, dass der Mensch nicht mehr richtig atmen kann. Die Delegation rügte auch, dass einem Mann absichtlich starke Schmerzen zugefügt worden seien. Wie im Bericht beschrieben, wurden ihm die Genitalien gequetscht, "um kooperatives Verhalten zu erreichen".

Anti-Folter-Komitee: Betroffene werden ohne Vorwarnung zur Abschiebung abgeholt

Das Komitee kritisierte zudem, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt würden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, erklärte das CPT in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen.

In dem Papier hieß es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung. Betroffene in Abschiebehaft im ehemaligen Gefängnis in Eichstätt seien erst informiert worden, als die Polizei sie abholte, um sie zum Flughafen in München zu bringen, berichtete die Delegation. Aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf den Report ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden soll - auch den in Haft sitzenden Betroffenen.

Bayern vertrete jedoch die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie dadurch über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert, hieß es in der Antwort.

Kritik: Insassen in Abschiebegefängnissen werden wie Strafgefangene behandelt

Das Anti-Folter-Komitee bemängelte zudem die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.

So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen, um sich die Zeit zu vertreiben. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, bemängelte der Bericht.

In seiner Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln - deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen.

Die in Eichstätt eingerichtete Freizeithalle könne zudem erst länger geöffnet werden, wenn es für die zusätzliche Zeit Sicherheitspersonal gebe. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück.

Die Delegation forderte in ihrem Bericht, dass an Abschiebungen beteiligte Polizisten eine Kennzeichnung tragen. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.

Das Anti-Folter-Komitee, das Haftbedingungen in Europa überprüft, besteht aus Experten des Europarats und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Die Berichte zu den Besuchen sind keine Ermittlungen gegen einen Staat. Der Europarat überwacht die Menschenrechtslage in seinen 47 Mitgliedstaaten.

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