EU-Gericht: Nur Neymar ist Neymar

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Von Stefan Grobe
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Die Namensrechte des Fußball-Stars Neymar dürfen nicht von Dritten ausgeübt werden, so das EU-Gericht

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Nur Neymar ist Neymar - das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass die Rechte am Namen des brasilianischen Fußballstars nicht von Dritten ausgeübt werden können.

Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des EU-Amtes für geistiges Eigentum.

Ein Portugiese hatte den Markennamen Neymar für sich registrieren lassen.

Dies komme einem Täuschungsversuch gleich, so das Gericht.

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