EuGH: Dänemarks Ausländerpolitik verstösst gegen EU-Recht

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Von Stefan Grobe
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Dänemark weigert sich türkische Familien zusammenzuführen und verstösst damit gegen EU-Recht.

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Dänemark verstösst mit seiner Weigerung, eine türkische Familie zusammenzuführen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. 

Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch die Rechtsauffassung zurück, dass Kopenhagen dem Paar die Familienzusammenführung mit Verweis auf einen Paragrafen des dänischen Ausländergesetzes verweigern dürfe. 

Ein dänisches Gericht hatte Luxemburg um Auslegung von EU-Recht gebeten (Aktenzeichen C-89/18).

Das Urteil bezieht sich auf die dänische Rechtsprechung. 

Für Dänemark könnte es bedeuten, dass eine Reihe von abgewiesenen Familienzusammenführungen überprüft werden muss.

Konkret geht es um eine in der Türkei lebende Frau. 

Die türkische Staatsbürgerin bat 2009 darum, mit ihrem Mann und ihren gemeinsamen vier Kindern, die allesamt mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark lebten, zusammengeführt zu werden. 

Das verweigerten die dänischen Behörden mit Verweis auf die damals geltende und 2018 ersetzte sogenannte Verbindungsanforderung. 

Die Verbindungen der Frau zu ihrem Heimatland seien grösser als die zu Dänemark, hiess es - auch wenn dort der Rest ihrer Familie lebte. 

Dies widerspricht laut EuGH einem Jahre zuvor geschlossenen Abkommen zwischen der EU und der Türkei, wonach später erhobene Regelungen nicht die Möglichkeiten von Türken beschränken dürften.

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