Polen: Rückschlag für Richter im Kampf gegen Justizreformen. EuGH weist Einsprüche gegen Disziplinargerichtsbarkeit zurück
Polnische Richter müssen im Kampf gegen die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung einen Rückschlag einstecken.
Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die neue Regelung für Disziplinarverfahren gegen Richter derzeit kein Fall für die EU-Justiz sein sollte.
Demnach ist aktuell kaum feststellbar, ob die neuen Regelungen wirklich zu Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit führen.
Die Kritiker der Justizreformen hegten lediglich eine subjektive Befürchtung, die sich noch nicht in Disziplinarverfahren konkretisiert habe und daher hypothetisch bleibe, heißt es.
In dem laufenden Verfahren verweisen mehrere polnische Gerichte unter anderem darauf, dass der Justizminister sich über die Justizreform Einfluss auf die Disziplinarverfahren gegen Richter verschafft habe.
Die Politik habe demnach ein Werkzeug, um missliebige Personen zu entfernen.
Zudem könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.
Eine abschließende Entscheidung in dem Verfahren müssen nun die Luxemburger Richter treffen.
Sie sind nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, folgen aber nicht selten seiner Einschätzung.
Zuletzt hatte der EuGH im Juni entschieden, dass die ihm Rahmen der polnischen Justizreform eingeführte Möglichkeit zur Zwangspensionierung oberster Richter gegen EU-Recht verstößt.