Neuer Zoff an Airports: offene Grenzen, aber Flüge gestrichen

Neuer Zoff an Airports: offene Grenzen, aber Flüge gestrichen
Copyright Francisco Seco/Copyright 2020 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Ana LAZARO
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Verbraucherschützer bekommen täglich Dutzende Klagen von Passagieren, die mit Billigangeboten angelockt werden, dann aber mit gestrichenen Flügen leben müssen. Die Airlines führen dies auf mangelnde Nachfrage zurück

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Auch nach der Wiederöffnung der EU-Binnengrenzen sorgen abgesagte Flüge für Ärger.

Einige Fluglinien verkaufen Tickets für Flüge nach Zielen innerhalb der EU, die dann ein paar Tage später gestrichen werden.

In Belgien etwa sagen Verbraucherschützer, sie bekämen jeden Tag Dutzende Beschwerden.

Die Airlines, so die Kritik, kämpften um Liquidität nach dreimonatiger Quarantäne.

Das Schema sei dasselbe: Die Preise für Tickets seien niedrig, nach der Bezahlung aber werde der Flug gestrichen.

Dann werde der Flug wieder angeboten, aber zu einem Vielfachen des ursprünglichen Preises.

All dies, um den Cash flow zu stärken.

Euronews bat die Unternehmen um eine Reaktion, die die meisten Beschwerden bekommen hätten.

Die TUI bestätigte im wesentlichen den Sachverhalt.

Doch sei dies geschehen, um zu vermeiden, dass einige Maschinen halbleer an den Start gingen

Eine Geschäftsstrategie stehe nicht dahinter.

Die TUI erstatte ihren Kunden die Kosten, die Liquidität bleibe also nicht lange im Haus, so ein TUI-Sprecher.

Die Passagiere bekämen zudem ein weiteres Ticket für dasselbe Flugziel.

Brussels Airlines schickte eine Erklärung, in der die Streichung einiger Flüge mit einer geringen Nachfrage gerechtfertigt wurde.

Doch würden die Flüge zum selben Preis neu terminiert.

Ryanair reagierte auf unsere Anfrage zunächst nicht.

Auch die Europäische Kommission ist inzwischen auf das Problem aufmerksam geworden.

In einer Stellungnahme heißt es, die Gesetze müssten respektiert werden.

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Bei Zuwiderhandlungen würden Ermittlungen eingeleitet.

Passagiere hätten das Recht auf Rückerstattung oder auf einen Gutschein, so Justiz- und Verbraucherschutzkommissar Didier Reynders.

Wenn nötig werde die Kommission gegen die entsprechenden Mitgliedstaaten vorgehen.

Das Problem: Nicht jeder Kunde will einen Gutschein. Doch Rückerstattungen dauern lange sind sind mit großem bürokratischen Aufwand verbunden.

Journalist • Stefan Grobe

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