Dieselgate: EU-Gerichtshof entscheidet für Verbraucher

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Von Andreas Rogal
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Der EuGH hat Klagen gegen vom Abgasskandal betroffene Automobilfirmen auch in den Ländern zugelassen, in denen die Fahrzeuge gekauft wurden.

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Sie haben ein Dieselfahrzeug Made in Germany gekauft, aber in einem anderen Land - wo sie auch leben. Können sie dort um Entschädigung klagen, wenn das Fahrzeug nachweislich mit illegaler Software ausgestattet ist? Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne der Verbraucher entschieden.

Wir baten Miguel Sousa Ferro, Juraprofessor an der Law School der Uni Lissabon um seine Einschätzung.

"Das Gericht hat heute klar gestellt, dass Verbraucher, die durch VW Abgasskandal geschädigt wurden, vor den Gerichten ihres Landes klagen können. Diese Klarstellung war nötig, weil VW sich immer noch um Entschädigungszahlungen drückt und bisher gesagt hat:

wenn ihr uns verklagen wollt, müsst ihr nach Deutschland kommen."

Die österreichische Verbraucherschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte den Fall gegen VW vor das EuGH gebracht, aber, so Professor Sousa Ferro, das Urteil wird weitgehendere Folgen haben:

"Das Urteil hat es ein bisschen leichter für Verbraucher gemacht, von VW entschädigt zu werden, aber nicht nur VW ist davon betroffen.

Vergessen wir nicht, dass andere Automobilhersteller genau dasselbe gemacht und ebenfalls illegale Manipulationssoftware eingebaut haben."

Fünf Jahre nach dem Bekanntwerden der Abgasaffäre hat VW bisher Konsumenten in den USA und in Australien entschädigt, aber nicht in Europa - hauptsächlich, weil hier Sammelklagen national meist erst vor Kurzem und europaweit noch nicht erlaubt sind. Professor Sousa Ferro arbeitet mit der Verbraucherschutzorganisation Diesel Emissions Justice Foundation (DEJF) zusammen. Die DEJF hat auch gegen Mercedes Klagen vorbereitet, und arbeitet an weiteren.

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