EuGh erklärt Speicherung von Kommunikationsdaten für unzulässig

Mann passiert den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, 31.01.2017
Mann passiert den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, 31.01.2017 Copyright Geert Vanden Wijngaert/Copyright 2017 The Associated Press. All rights reserved.
Von Euronews mit dpa
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Im Streit um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof den Datenschützern prinzipiell recht gegeben.

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Im Streit um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof den Datenschützern prinzipiell recht gegeben. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten erklärte das Gericht für unzulässig. 

Ausnahmen könnte es nur in bestimmten Fällen geben - beispielsweise, wenn es um die Bekämpfung von schwerer Kriminalität oder der Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe. Für sein Urteil stützte sich das höchste europäische Gericht auf Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien. Dort hatten nationale Gerichte Luxemburg um eine Einschätzung gebeten. 

Einfluss auf Diskussion in Deutschland?

Ob die aktuelle Entscheidung des EuGH auch einen Einfluss auf die Diskussion in Deutschland haben kann, ist nicht auszuschließen. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Mitgliedstaat der EU den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste allgemeine Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen. Direkte Auswirkungen auf Deutschland hat das Urteil vorerst nicht. 

Im Juni 2017 hatte die deutsche Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter vorläufig ausgesetzt - nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten der geplanten Vorschriften. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, wonach eine verdachtsunabhängige Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Streit zwischen Sicherheitsbehörden und Verbraucherschützern

Seit Jahren tobt der Streit zwischen Sicherheitsbehörden und Verbraucherschützern um die Vorratsdatenspeicherung. Erstere argumentieren, dass der Zugriff auf gespeicherte Kommunikationsdaten zum nationalen Schutz und der Verbrechensbekämpfung notwendig sei. Letztere sehen die Grundrechte in Gefahr, wenn Telekommunikationsfirmen massenweise Daten ihrer Kunden speichern, auch ohne konkreten Tatverdacht.

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