"Recht auf Reparatur" soll E-Müll in Europa verringern.

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Von Bryan Carter
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Verbraucher- trifft Umweltschutz: Gehören unreparierbare Handys und Computer mit eingebauter Lebensdauer bald der Vergangenheit an?

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Wenn es um die Reparatur eines Mobiltelefons, eines Computers oder anderer elektronischer Geräte geht, steht der Verbraucher in Europa oft vor einer echten Herausforderung.

Hersteller konstruieren ihre Geräte oft mit einer vorprogrammierten Lebensdauer, bekannt als "geplante Obsolenz", oder machen es fast unmöglich, das Gerät zu reparieren.

Um dagegen vorzugehen, haben sich Aktivisten aus ganz Europa zur Bewegung "Recht auf Reparatur" zusammengeschlossen - nicht zuletzt weil es einer grüneren Wirtschaft helfen würde.

Chloé Mikolajczak ist eine von ihnen:

"Einem aktuellen Bericht der Vereinten Nationen zufolge produzieren wir mehr E-Müll als je zuvor - 53 Millionen Tonnen pro Jahr, wenn ich es recht erinnere, das ist gigantisch. Indem wir den Menschen das Recht auf Reparatur ihrer Geräte zugestehen, können wir diesen Müllberg reduzieren."

Einige EU-Politiker unterstützen die Bewegung. Ihr Vorschlag: statt "geplanter Obsolenz" soll eine "verfrühte Obsolenz" eingeführt werden, um die Verbraucher besser zu schützen.

David Cormand von der Fraktion der Grünen/EFA in Europaparlament:

"Programmierte Obsolenz unterstellt ja, dass der Hersteller die Lebensdauer des Geräts bewusst manipulieren kann. Rechtlich ist das ber schwer zu belegen. Eine "verfrühte Obsolenz" benötigte dagegen nur den Nachweis, dass ein Gerät nicht die Lebensdauer erfüllt hat, die zu erwarten war."

Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss des Europaparlaments hat in der vergangenen Woche das Recht aud Reparatur anerkannt, aber keine strengeren Regeln für Hersteller vorgeschlagen, wie etwa eine obligatorische Kennzeichnung für die Lebenserwartung und die Reparierbarkeit eines Geräts.

Dazu noch einmal Chloé Mikolajczak:

"Was uns enttäuscht hat, ist der vom Ausschuss eingeschlagene Weg freiwilliger Selbstkontrolle statt verpflichtender Etikettierung - dafür haben wir uns sehr stark gemacht. Außerdem sind die Regelungen für eine geplante "verfrühte Obsolenz" abgeschwächt worden. Der Hinweis auf verpflichtende Nachhaltigkeit für öffentliche Ausschreibungen ist gestrichen worden, insgesamt also ist der ursprüngliche Entwurf ziemlich verwässert worden."

Das Plenum des Europaparlaments soll Ende des Monats über den Entwurf abstimmen.

Journalist • Andreas Rogal

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