Für Facebook und andere Internet-Riesen könnten die sorglosen Datensammlungszeiten bald vorbei sein. Darauf deutet zumindest die Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters hin.
Für Facebook und andere Internet-Riesen könnten die sorglosen Datensammlungszeiten bald vorbei sein. Darauf deutet zumindest die Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters hin.
Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung dürfen demnach nicht nur von jenen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, in denen das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat.
Damit widersprach der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof der Facebook-Filiale in Belgien.
Diese war von der belgischen Regulierungsbehörde aufgefordert worden, die Verarbeitung von Daten über das Internetverhalten belgischer Nutzer zu stoppen, die kein Facebook-Konto oder die zielgerichteter Werbung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Doch Facebook hatte argumentiert, nur die Datenschutzbehörde in Irland könne ein Gerichtsverfahren betreiben, weil dort der Europa-Sitz von Facebook sei.
Der EU-Gutachter sah das jedoch anders. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie jedoch der Haltung des Generalanwalts. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.