EU will Unternehmen verantwortlich für Rechtsverstöße von Zulieferern machen

EU will Unternehmen verantwortlich für Rechtsverstöße von Zulieferern machen
Copyright MUNIR UZ ZAMAN/AFP
Von Efi Koutsokosta
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Das Europäische Parlament hat einen ersten Schritt unternommen, um die Immunität von Unternehmen im Falle von Verstößen gegen Menschenrechte durch Zulieferer auszusetzen.

WERBUNG

Das Europäische Parlament hat einen ersten Schritt unternommen, um die Immunität von Unternehmen im Falle von Verstößen gegen Menschenrechte auszusetzen.

Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch mit Mehrheit für einen Entwurf über eine EU-weite Verpflichtung, wonach Unternehmen die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Aktivitäten in ihren Lieferketten untersuchen müssen.

Dazu gehören negative Auswüche wie etwa Zwangs- und Kinderarbeit, Umweltzerstörung oder Enteignung. Bisher gab es keine bindende Verantwortung.

In dieser Gesetzgebung gehe es um verantwortungsbewusste Unternehmen und verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten, sagt die niederländische Sozialdemokratin Lara Wolters. Fälle wie etwa die Ölverschmutzung in Nigeria oder die schlechte Behandlung von Arbeitern für den World Cup in Katar sollten nicht länger vorkommen. Europäische Unternehmen, die für solche Verhältnisse mitverantwortlich seien, müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Bisher gibt es Due-Dilligence-Gesetzgebung in Einzelstaaten in- und außerhalb der EU, die sich allerdings nur mit einzelnen Sektoren befassen. Am breitesten angelegt ist ein Gesetz in Frankreich aus dem Jahre 2017. Auf europäischer Ebene fehlt dagegen jede Gesetzgebung.

Das Problem sei, dass wenn etwa eine Fabrik in Bangladesch oder Pakistan, in einem Lieferkettenunternehmen zusammenbreche, die Angehörigen der Opfer dieses Unglücks nicht wüßten, wie sie zu ihrem Recht kommen könnten - welches Gesetz ihnen welche Handhabe ermögliche und welches EU-Gericht zuständig sei, meint die Unternehmensjuristin Claudia Saller von der European Coalition for Corporate Justice. Der Entwurf wolle also den Opfern eine zivilrechtliche Option bieten, um Entschädigung fordern zu können.

Nach dem Beschluss des Parlaments geht der Entwurf nun an die Kommission, die noch vor dem Sommer einen entsprechenden formalen Gesetzesentwurf vorlegen will.

Journalist • Stefan Grobe

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

"Grüner Impfpass" wird nur in der EU zugelassene Impfstoffe aufführen

Strack-Zimmermann zu von der Leyen, Orbán und der extremen Rechten

Exklusive Umfrage: EU-Verteidigung ist den Wählern nicht so wichtig