Seit diesem Donnerstag ist die neue Einreiseverordnung in Kraft. Die Quarantäne ist damit einheitlich im gesamten Bundesgebiet geregelt.
An diesem Donnerstag tritt die neue Einreiseverordnung in Kraft, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat. Die Quarantänepflicht wird damit einheitlich für ganz Deutschland geregelt.
Alle Einreisenden aus Risikogebieten sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Allerdings haben alle die Möglichkeit, diese vorzeitig zu beenden. Dafür reichen
- ein Antigentest (auch Schnelltest genannt), nicht älter als 48 Stunden oder
- ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zudem sind Einreisende verpflichtet, sich über das Einreiseportal online anzumelden. Dort können auch Nachweise über Impfungen, überstandene Infektion oder einen negativen Test übermittelt werden. Ohne Nachweise gilt die Quarantänepflicht von zehn Tagen. Für Flugreisende bleibt die Testpflicht vor Abflug bestehen.
Anders sieht es für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten aus. Wer von einer solchen Region nach Deutschland einreist, kann seine Pflichtquarantäne frühestens nach fünf Tagen - durch das Vorlegen eines negativen Tests - beenden. Geimpfte und Genesene sind auch hier von der Quarantäne befreit, wenn sie entsprechende Nachweise erbringen können.
Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, kann die 14-tägige Pflichtquarantäne nicht umgehen, auch nicht mit einem negativen Testergebnis während der Quarantänezeit.
Um herauszufinden, welche Länder wie eingestuft werden, hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Liste erstellt. Die Einstufung orientiert sich an der 7-Tage-Inzidenz in den Urlaubsländern, wobei die Schwellenwerte von 50, bzw. 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Orientierung gelten.