Westsahara-Konflikt: EU-Gericht ordnet neue Gespräche zwischen Brüssel und Madrid an

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Von Aida Sanchez Alonso
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Die EU muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union Abkommen mit Marokko nachbessern. Der Grund: Es fehlte die Zustimmung des Volkes der Westsahara.

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Die EU muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union Abkommen mit Marokko nachbessern. Der Grund: Es fehlte die Zustimmung des Volkes der Westsahara.

Wie das Gericht mitteilte, sind Entscheidungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei des EU-Ministerrats mit Marokko nichtig.

Bei den Beschlüssen der EU und Marokkos ging es um die Änderung eines Abkommens über die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus Marokko in die Europäische Union und die Änderung eines Fischereiabkommens. Dabei war laut Mitteilung des Gerichts geplant gewesen, die an die Westsahara angrenzenden Gewässer in den Geltungsbereich des Abkommens aufzunehmen.

Nach der Urteilsverkündug veröffentlichten die EU und Marokko eine gemeinsame Erklärung, in der sie rasche juristische Schritte versprachen, um Abhilfe zu schaffen. Diese sollten die Stabilität der Handelsbeziehungen gewährleisten.

Die Westsahara war bis 1975 eine spanische Kolonie und wurde nach Abzug der Spanier zum Großteil von Marokko annektiert, was von den meisten Staaten aber nicht anerkannt wird. Die Unabhängigkeitsbewegung Polisario, die einen Teil des Gebietes beherrscht, hatte 2019 gegen die Beschlüsse eine Klage eingereicht.

Ein Sprecher der Organisation bezeichnete das Urteil als großen Sieg. Er warnte die EU, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Dies wäre auch eine negative Botschaft an Marokko und würde Rabat nur ermutigen, seine verheerende West-Sahara-Politik fortzusetzen.

Die von Algerien unterstützte Gruppe strebt seit langer Zeit einen Abzug Marokkos aus der Westsahara an.

Marokko und Spanien sind die Länder, die von dem Urteil am stärksten betroffen sind. Allein im Zusammenhang mit der Fischerei-Vereinbarung drohen Marokko in den nächsten vier Jahren jährliche Verluste von mehr als 50 Millionen Euro.

Journalist • Stefan Grobe

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