Entscheidung des EuGH: Ungarns "Stop-Soros-Gesetz" ist rechtswidrig

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Von Euronews mit dpa
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Wie die EuGH-Richter in Luxemburg mitteilten, verstoße das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban gegen EU-Recht.

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Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Wie die EuGH-Richter in Luxemburg mitteilten, verstoße das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban gegen EU-Recht.

Zuvor hatte die EU-Kommission gegen das Gesetz geklagt. Die Verordnung kriminalisiert seit 2018 Aktivistinnen und Mitarbeiter von NGOs, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind.

"Das Gesetz war absichtlich sehr vage formuliert", sagt Áron Demeter von Amnesty International in Ungarn. Im Grunde hätte niemand das Gesetz auslegen können, nicht einmal Anwälte. "Es war also sehr schwer einzuschätzen, ob zum Beispiel eine Schulung zum Thema Migration oder Unterricht in der Schule über die Rechte von Flüchtlingen und Migranten als Straftatbestand gelten würde", so Demeter.

Nach Ansicht der EuGH-Richter würde die ungarische Regelung die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränken, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen.

Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Asylsuchenden helfen. Orbans Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen.

"Unwahrscheinlich, dass Regierung aufgeben wird"

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass Budapest nun einlenken wird? Áron Demeter erklärt, dass die ungarische Regierung das Gesetz gemäß der Entscheidung des Gerichts sofort zurückziehen sollte. Außerdem sollten sie Aktivisten und Organisationen im Land Sicherheit gewährleisten, damit diese ihre Arbeit machen können, so der Menschenrechtsaktivist. "Das wäre das Beste. Doch so wie ich die ungarische Regierung einschätzen kann, ist es unwahrscheinlich, dass sie aufgeben wird."

Ein Sprecher von Ministerpräsident Orban schrieb auf Twitter, die Regierung werde das Urteil anerkennen. Doch bleibe die Position Budapests zur Migration weiter unverändert.

Ungarn setzte die Urteile zuletzt nicht immer zur Zufriedenheit der EU-Kommission um. Gerade erst in der vergangenen Woche beantragte die Behörde finanzielle Sanktionen gegen Budapest beim EuGH, weil Ungarn ein Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres nicht ausreichend umgesetzt habe.

Damals stellte der EuGH fest, dass ungarische Vorschriften über die Regeln und Verfahren in Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Insbesondere habe Ungarn noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten, erklärte die Kommission.

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