Klage um nordirischen "Schwulen-Kuchen" abgewiesen

Der berühmt-berüchtigte "Schwulen-Kuchen"
Der berühmt-berüchtigte "Schwulen-Kuchen" Copyright Euronews
Von Méabh Mc Mahon
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Es hat sieben Jahre gedauert, aber heute hat Europas oberster Menschenrechtsgerichtshof den sogenannten „Schwulenkuchen-Fall“ endgültig zu den Akten gelegt.

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Es hat sieben Jahre gedauert, aber heute hat Europas oberster Menschenrechtsgerichtshof den sogenannten „Schwulenkuchen-Fall“ endgültig zu den Akten gelegt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bezeichnete in einem Urteil den Fall des nordirischen Schwulenaktivisten Gareth Lee gegen Großbritannien als „unzulässig“.

Und darum ging es: 2014 bestellte Lee bei einer christlich geführten Bäckerei in Belfast einen Kuchen mit dem Slogan "Unterstütze die Homo-Ehe" mit den Sesamstraßen-Figuren Ernie und Bert. Damals waren gleichgeschlechtliche Ehen in Nordirland illegal.

Obwohl die Bäckerei seine Bestellung und sein Geld zunächst akzeptierte, lehnte sie es einige Tage später ab. Der EU-Rechtsexperte Tobias Lock von der Maynouth University hält diesen Fall für besonders knifflig.

Die meisten Fälle, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandele, seien Fälle, in denen ein Staat die Menschenrechte einer Person verletze, erklärt er. Aber in diesem Fall gebe es zwei private Parteien, die einen Konflikt austrügen, bei dem es um Religions- und Meinungsfreiheit gehe.

Und hier die Meinung von Gareth Lees Anwalt Ciaran Moynagh:

Sein Mandant habe viel Mühe, Schweiß und Tränen in diesen Fall gesteckt und sei enttäuscht. Ein Fall dieser Art sei nicht der letzte, weil das Europäische Gericht sich nicht mit den Problemen auseinandergesetzt, keine Klarheit geschaffen habe und daher die Unsicherheit in Nordirland bestehen bleibe.

Auch der Rechtsprofessor Lock sieht eine verpasste Gelegenheit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spreche im Namen von 47 Staaten, für die die Urteile im wesentlichen bindend seien. Doch viele dieser Staaten hätten keine sehr gute Menschenrechtsbilanz, insbesondere wenn es um die Rechte von LGBT-Personen gehe.

Das Urteil ist ein Schlag für die LGBT-Gemeinschaft, die jahrelang für die Gleichstellung der Ehe in Nordirland gekämpft hat, ein Recht, das erst im Januar 2020 gewährt wurde.

Aisling Tomey vom Rainbow Project: „Das Rainbow Project bekräftigt unseren grundlegenden Glauben an die Religionsfreiheit für alle Menschen, jedoch kann diese Freiheit nicht auf Privatunternehmen übertragen und als Rechtfertigung für Diskriminierung verwendet werden. Grundlegende Menschenrechte gibt es für Menschen, nicht für gewinnorientierte Unternehmen.“

Aber seinerseits begrüßte das Christliche Institut die Nachricht und sagte, es sei eine gute Nachricht für die freie Meinungsäußerung und die Christen.

Journalist • Stefan Grobe

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