Rechtsstaatsmechanismus: Klage Polens und Ungarns abgewiesen

Rechtsstaatsmechanismus: Klage Polens und Ungarns abgewiesen
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Von Stefan GrobeSandor Zsiros
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Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilt der EuGH in Luxemburg.

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Der EuGH entscheidet, EU-Geldausgaben von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch ein Land abhängig zu machen. Das Oberste Gericht lehnte einen Antrag Polens und Ungarns ab, die argumentierten, das Haushaltsinstrument überschreite die Zuständigkeiten der EU.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich dafür ausgesprochen, EU-Geldausgaben von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch ein Land abhängig zu machen.

Der sogenannte Rechtsstaats- oder Konditionalitätsmechanismus könnte dazu führen, dass Geld zurückgehalten wird, wenn ein Mitgliedsstaat die Grundwerte des Blocks nicht respektiert.

Dazu gehören Demokratie, Gleichheit, Achtung der Menschenrechte, Nichtdiskriminierung und Gerechtigkeit.

„Die Einhaltung dieser Werte darf nicht auf eine Verpflichtung reduziert werden, die ein Beitrittskandidat erfüllen muss, um der Europäischen Union beizutreten, und die er nach dem Beitritt missachten darf“, so die Richter.

Das am Mittwoch verkündete Urteil ebnet der Europäischen Kommission den Weg, den Mechanismus zum ersten Mal anzuwenden und das Einfrieren von EU-Geldern zu beantragen. Ein Prozess, der zwischen fünf und neun Monate dauern könnte.

Das neuartige Instrument „wurde auf einer angemessenen Rechtsgrundlage erlassen, ist mit dem in Artikel 7 EUV festgelegten Verfahren vereinbar und respektiert insbesondere die Grenzen der der Europäischen Union übertragenen Befugnisse und den Grundsatz der Rechtssicherheit“, schrieb der EuGH .

Damit wies das Gericht einen Versuch Ungarns und Polens zurück, deren Regierungen wiederholt vorgeworfen wurde, die Grundwerte der EU zu missachten, den Mechanismus zu diskreditieren, seine Rechtsgültigkeit in Zweifel zu ziehen und seine Umsetzung zu verzögern.

Wie kam es zum EuGH-Fall?

Budapest und Warschau hatten Anfang 2021 Klage gegen das Europäische Parlament und den EU-Rat, die beiden Mitgesetzgeber des Blocks, eingereicht.

Während des Rechtsstreits wurden die Institutionen durch Interventionen der Europäischen Kommission unterstützt, die den ursprünglichen Vorschlag verfasst hatte, sowie von Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Finnland und Schweden.

Das Urteil aus Luxemburg bestätigt den Konditionalitätsmechanismus eindeutig und macht keine Zugeständnisse an die von Ungarn und Polen vorgebrachten Beschwerden.

„Die wirtschaftliche Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union können durch Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die in einem Mitgliedstaat begangen werden, ernsthaft gefährdet werden“, so das Gericht.

Wie war die Reaktion auf das Urteil?

Die polnische Regierung sagte, das Urteil sei „ein Angriff auf ihre nationale Souveränität“, während die ungarische Justizministerin Judit Varga es „ein politisch motiviertes Urteil“ und es „lebenden Beweis dafür, dass Brüssel seine Macht missbraucht“ nannte.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte das Urteil und sagte, ihr Team werde die Erkenntnisse des Gerichts in ihre Strategie einfließen lassen.

„Ich habe versprochen, dass kein Fall verloren geht. Und ich habe dieses Versprechen gehalten“, sagte von der Leyen in einer Erklärung.

„Wo die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln. Die heutigen Urteile bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“

Was ist der Konditionalitätsmechanismus?

Der Mechanismus wurde parallel zu den Verhandlungen über den mehrjährigen EU-Haushalt in Höhe von 1,1 Billionen Euro und den Corona-Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Euro konzipiert.

Die Zunahme der Finanzkraft führte zu erneuten Forderungen nach einer stärkeren Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, eine Debatte, die bereits lange vor Ausbruch der Gesundheitskrise tobte.

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Nach Verhandlungen Ende 2020, die auch gescheiterte Vetoandrohungen enthielten, trat das System im Januar 2021 in Kraft.

Ungarn und Polen reichten kurz darauf ihre Klagen ein. 

Bisher wurde das System trotz dramatischer Entwicklungen in den letzten Monaten nie aktiviert. 

Anfang Oktober fällte das polnische Verfassungsgericht ein außerordentliches Urteil, das den Vorrang des EU-Rechts, eines der Grundprinzipien des Blocks, und die Zuständigkeit des EuGH direkt in Frage stellte.

Das Urteil löste Schockwellen aus und erzürnte viele Regierungschefs und Abgeordnete, die sofortiges Handeln von der Europäischen Kommission forderten.

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Aber von der Leyen sagte, ihr Team werde warten, bis der EuGH sein Urteil gefällt und die Rechtsgültigkeit des Instruments bestätigt habe. Die Exekutive argumentierte auch, dass sie eine Reihe von Richtlinien entwerfe, um den Beamten bei der Implementierung des Tools zu helfen.

Den Abgeordneten, die die Kommission wegen Untätigkeit verklagt hatten, reichten die Erklärungen indes nicht aus.

Wie leistungsfähig ist der Mechanismus und wie wird er in der Praxis funktionieren?

Die Regeln des Mechanismus geben der Europäischen Kommission, die oft als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet wird, die Befugnis, das Verfahren zum Einfrieren von EU-Geldern einzuleiten.

Zunächst muss die Exekutive einen Rechtsstreit gegen einen Mitgliedstaat führen, der im Verdacht steht, gegen EU-Recht verstoßen und den gemeinsamen Haushalt gefährdet zu haben. Das beschuldigte Land kann auf die Anschuldigungen der Exekutive antworten, Informationen austauschen und versuchen, die rechtswidrige Situation zu korrigieren.

Wenn die Europäische Kommission der Ansicht ist, dass das Fehlverhalten fortbesteht, kann sie formell eine Empfehlung zum Einfrieren von EU-Geldern aussprechen. Die Entscheidung geht dann an die Mitgliedstaaten, die sie mit qualifizierter Mehrheit (55 % der EU-Länder, die mindestens 65 % der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren) annehmen müssen.

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Mögliche Strafmaßnahmen umfassen eine Aussetzung von Zahlungen, die Beendigung rechtlicher Verpflichtungen, eine vorzeitige Rückzahlung von Krediten oder ein Verbot, neue Finanzvereinbarungen einzugehen. Die Maßnahmen können später aufgehoben werden, wenn das disziplinierte Land die Situation korrigiert.

Insgesamt kann das gesamte Verfahren laut EU-Beamten fünf bis neun Monate dauern.

Neben der langen Dauer warnen Experten vor dem engen Geltungsbereich der Verordnung. Die Europäische Kommission kann nur tätig werden, wenn Verstöße gegen das EU-Recht ein „ernsthaftes Risiko“ für das Finanzmanagement oder die finanziellen Interessen des Blocks darstellen.

„Ein solcher Verstoß muss eine Situation oder ein Verhalten betreffen, das einer Behörde eines Mitgliedstaats zuzurechnen ist und für die ordnungsgemäße Ausführung des Unionshaushalts relevant ist“, betonte der EuGH.

Der direkte Zusammenhang könnte sich als schwer nachweisbar erweisen und Verstöße ausschließen, die nicht den EU-Haushalt betreffen. Die Verordnung listet jedoch Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit als eines der möglichen Szenarien auf, die die Anwendung des Mechanismus rechtfertigen könnten.

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Was passiert jetzt?

Alle Augen richten sich nun auf von der Leyen, die die letzte Entscheidung darüber treffen muss, ob das Haushaltsverfahren eingeleitet wird. Ungarn wird am 3. April seine nationalen Wahlen abhalten, ein politisch heikler Umstand, der ihr Denken beeinflussen könnte.

In den letzten Monaten haben Beamte der Europäischen Kommission Briefe mit ungarischen und polnischen Behörden über bestimmte Aspekte ausgetauscht, die die Exekutive als schädlich für die Rechtsstaatlichkeit betrachtet, wie etwa mutmaßliche Korruption in Ungarn und Vorwürfe mangelnder richterlicher Unabhängigkeit in Polen.

Diese Schreiben stellen keinen offiziellen Beginn des Konditionalitätsmechanismus dar, sondern implizieren, dass ein Gerichtsverfahren gegen beide Länder aufgebaut wird, die Nettoempfänger von EU-Mitteln sind.

Im Jahr 2020 erhielt Polen 18 Milliarden Euro aus dem Haushalt des Blocks, während Ungarn sechs Milliarden Euro erhielt.

Angesichts des Präzedenzcharakters des Instruments ist es noch unklar, wie effektiv es in der Praxis sein könnte. Im Falle einer endgültigen Genehmigung würde die Aussetzung von EU-Mitteln Regierungsstellen und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene betreffen.

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Während die Verordnung Bestimmungen enthält, um sicherzustellen, dass die Endbegünstigten von EU-Mitteln, wie NGOs und Landwirte, das Geld erhalten und nicht den Preis zahlen, könnte das Auslösen des Prozesses die Anti-EU-Stimmung im bestraften Land schüren.

Sowohl Polen als auch Ungarn warten noch auf die Genehmigung ihrer nationalen Sanierungspläne, die ihnen helfen werden, den 750-Milliarden-Euro-Fonds anzuzapfen. Die Europäische Kommission hat sich geweigert, ihren Programmen grünes Licht zu geben, solange Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit nicht angesprochen werden.

In der Zwischenzeit bleiben die beiden Länder im Verfahren nach Artikel 7, was ihnen das Stimmrecht in der EU-Politik entziehen könnte. Der Prozess ist seit Jahren ins Stocken geraten, weil er die Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten (abzüglich des beschuldigten Landes) erfordert. Polen und Ungarn haben geschworen, sich gegenseitig bei der Abstimmung zu unterstützen.

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