Parlament macht den Weg frei für grünes Label für Gas und Atomenergie

Der niederländische Abgeordnete Malik Azmani bei der Abstimmung
Der niederländische Abgeordnete Malik Azmani bei der Abstimmung Copyright Jean-Francois Badias/Copyright 2022 The Associated Press. All rights reserved.
Von Stefan GrobeGregoire Lory
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Gas und Atomkraft gelten künftig als nachhaltige Energiequellen. Das Europäische Parlament lehnte am Mittwoch einen Vorschlag ab, diese beiden Ressourcen aus der Investitionsförderung, der sogenannten Taxonomie, auszuschließen.

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Gas und Atomkraft gelten künftig als nachhaltige Energiequellen.

Das Europäische Parlament lehnte am Mittwoch einen Vorschlag ab, diese beiden Ressourcen aus der Investitionsförderung, der sogenannten Taxonomie, auszuschließen.

Für grüne Europaabgeordnete war das Abstimmungsergebnis ein Desaster - es stelle das Engagement der EU für den Klimawandel in Frage: Es sei eine Katastrophe für den europäischen Green Deal, so der Belgier Philippe Lamberts. Europa habe sich selbst in den Fuß.

Die Parlamentsfraktionen selbst waren durch nationale Interessen zersplittert. Am Ende fiel die Abstimmung recht eindeutig aus. Eine Mehrheit von 328 Abgeordneten gegenüber 278 sprach sich dafür aus, Kernenergie und Gas als Übergangsenergien zu betrachten.

Für die Befürworter des Vorschlags, den die EU-Kommission im Januar vorgelegt hatte, war dieser Schritt notwendig: Die Abstimmung spiegele die Bedürfnisse wider, so der französische Liberale Pascal Canfin. Gas werde nur gefördert, wenn es mit der bestmöglichen Technologie Kohle ersetze.

Was die Atomkraft angehe, so sei diese riskant, aber sie sei dekarbonisiert. Deshalb ist sie nützlich, um im Kampf gegen den Klimawandel eingesetzt zu werden.

Der politische Kampf um diesen Text ist wichtig, weil die Taxonomie die Klassifizierung von Investitionen als nachhaltig oder nicht erlaubt.

Gas und Atomkraft werden somit als Energieträger eingestuft, die den CO2-Ausstoß reduzieren.

Wenn auch der Rat, die Institution, die die Mitgliedstaaten vertritt, dieser Einstufung nicht widerspricht, tritt die Taxonomie 2023 in Kraft.

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