EU-Gericht hebt Sanktionen gegen Mutter von Wagner-Chef Jewgeni Prigoschin auf

Jewgeni Prigoschin (Aufnahme aus dem Jahr 2016)
Jewgeni Prigoschin (Aufnahme aus dem Jahr 2016) Copyright Alexander Zemlianichenko/Copyright 2018 The AP. All rights reserved.
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Von Stefan GrobeAlice Tidey
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EIn EU-Gericht hat die Sanktionen gegen die Mutter von Wagner-Chef Jewgeni Prigoschin aufgehoben.

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Erstmals hat ein europäisches Gericht Teile der anti-russischen Sanktionen der EU außer Kraft gesetzt.

Die Mutter von Jewgeni Prigoschin, dem Eigentümer des russischen Militärunternehmens Wagner Group, wurde am Mittwoch vom Gericht der Europäischen Union von der Sanktionsliste gestrichen.

"Obwohl Jewgeni Prigoschin für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben haben, beruht die Verbindung zwischen Frau Prigoschina und ihrem Sohn, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der restriktiven Maßnahmen hergestellt wurde, nur auf deren Beziehung und reicht daher nicht aus, um ihre Aufnahme in die restriktiven Maßnahmen zu rechtfertigen", so das Gericht in seinem Urteil.

Violetta Prigozhina, 83, wurde nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine im Februar 2022 auf die Sanktionsliste der EU gesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten argumentieren, dass sie Eigentümerin mehrerer Unternehmen ist, die mit ihrem Sohn in Verbindung stehen, wie etwa Concord Management and Consulting LLC.

Die von Prigoschin gegründete paramilitärische Organisation Wagner hat enge Verbindungen zum Kreml und operiert weitgehend außerhalb des Gesetzes. Ihr werden Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen an verschiedenen Schauplätzen vorgeworfen, darunter Syrien, Libyen und die Ukraine, wo sie seit 2014 prorussische Separatisten unterstützt hat.

Für die EU-Mitgliedstaaten bedeuteten diese "Verbindungen" zwischen Mutter und Sohn, dass sie die Handlungen und die Politik unterstützte, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

Die Aufnahme in die EU-Sanktionsliste bedeutet, dass Prigozhinas EU-Vermögen eingefroren ist und sie nicht mehr in die EU einreisen oder durch die EU reisen darf.

Prigozhina focht ihre Aufnahme in die Sanktionsliste an. Dem stimmte das Gericht am Mittwoch zu. Es stellte fest, dass "aus den Akten ersichtlich ist, dass Frau Prigozhina seit 2017 nicht mehr Eigentümerin von Concord Management and Consulting ist, obwohl sie Anteile an diesem Unternehmen gehalten hat".

"Darüber hinaus weist der Rat (der Europäischen Union) nicht nach, dass sie zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Rechtsakte Eigentümerin anderer Unternehmen war, die mit ihrem Sohn in Verbindung stehen."

"Folglich beruht die Verbindung, die einer Assoziation zwischen den beiden Personen gleichkäme, die zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Rechtsakte bestand und auf die sich der Rat zu diesem Zeitpunkt berufen hat, allein auf ihrer familiären Beziehung, die angesichts des vom Rat im vorliegenden Fall angewandten Kriteriums, der den angefochtenen Rechtsakten zugrunde liegenden Begründung und der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht ausreicht, um ihre Aufnahme in die angefochtenen Listen zu rechtfertigen", fügte es hinzu.

Der Rat der Europäischen Union hat zwei Monate Zeit, um die Entscheidung anzufechten.

Dies könnte das erste von vielen Urteilen dieser Art sein, denn im Jahr 2022 wurden 103 Klagen wegen Sanktionen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht (77 davon im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen), was 11,4 Prozent der Gesamtzahl der im Jahr 2022 anhängig gemachten Rechtssachen entspricht, gegenüber 4,8 Prozent im Jahr 2021 und drei Prozent im Jahr 2020.

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