Vorreiter Kanaren fordern EU-Länder auf, "Tampon-Steuer" abzuschaffen

Vorreiter Kanaren fordern EU-Länder auf, "Tampon-Steuer" abzuschaffen
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Von Marta Rodriguez MartinezAlexandra Leistner
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Die spanische autonome Gemeinschaft ist das einzige EU-Territorium, das die Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel für Frauen abgeschafft hat.

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Die Finanzministerin der Kanarischen Inseln, Rosa Dávila, hat die EU aufgefordert, die Mehrwertsteuer für Damenhygieneprodukte abzuschaffen.

Die zu Spanien gehörenden Inselgruppe ist das einzige EU-Territorium, das keine Verbraucherabgaben auf Artikel wie Binden und Tampons erhebt. Die Regional-Regierung hatte sie im Januar abgeschafft.

"Wir haben verstanden, dass es sich um Produkte des täglichen Gebrauchs, des normalen Gebrauchs für Frauen handelt, und deshalb war es notwendig, diese Maßnahme zu ergreifen", erklärte Dávila in einem Interview mit euronews.

"Frauen auf den Kanarischen Inseln werden die Ersparnisse vermutlich nicht wahrnehmen, aber insgesamt kommen so Steuervergünstigungen in Höhe von etwa 20 Millionen Euro zusammen."

Die Regeln für die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen werden von der Europäischen Kommission in Brüssel festgelegt und müssen von allen 28 Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die Regierungen können jedoch einen ermäßigten Satz auf bestimmte Produkte, einschließlich Hygienebedarf, anwenden.

Allerdings gewähren viele Länder reduzierte Sätze nur auf sogenannte "lebensnotwendige Güter" wie Nahrungsmittel. Produkte für Damenhygiene fallen meist unter den höheren Normalsatz, der je nach Land zwischen 17 % und 27 % liegt.

Ausnahmen bilden Großbritannien und Zypern, die im Vergleich zum nationalen Standard eine Mehrwertsteuer von 5 % (statt 20 % bzw. 19 %) erheben, während andere Länder wie Deutschland und Österreich den vollen Betrag erheben.

Dávila, die zwei Töchter hat, hofft, dass der Schritt der Kanarischen Inseln, die "Tampon-Steuer" abzuschaffen, andere europäische Regierungen und die EU-Kommission, dazu anregt, "den europäischen Frauen besondere Aufmerksamkeit zu schenken", indem die Mehrwertsteuerregelungen überdacht werden.

Schnittblumen, rohe Knochen, Holzabfälle, Briefmarken, Prothesen... Die Liste der Produkte und Gegenstände, die in Deutschland dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, finden Sie hier.

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