Wo in Europa ist Sterbehilfe legal?

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Copyright Marcelo Leal
Von Camille BelloAlexandra Leistner
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Die Schweiz gilt als Sterbehilfe-Hochburg: Der Suizid-Tourismus hat Hochkonjunktur. In welchen anderen europäischen Ländern ist der Tod auf Verlangen erlaubt?

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Ein australischer Wissenschaftler will im Alter von 104 Jahren sterben. Er ist lebensmüde aber nicht todkrank und möchte Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Weil das in Australien verboten ist, reist er in die Schweiz, um dort sein Leben zu beenden.

In Italien wurde vor einigen Monaten ein ehemaliger Abgeordneter und Verfechter für ein Sterbehilfe-Gesetz in Italien angeklagt, weil er einen gelähmten DJ zum selbstbestimmten Tod in die Schweiz begleitete. Marco Cappato ist ein ehemaliger Abgeordneter und Verfechter für ein Sterbehilfe-Gesetz in Italien.

Die Schweiz ist das prominenteste Land in Europa, in dem Beihilfe zum Suizid aus nicht-selbstsüchtigen Zielen legal ist und mehrere Organisationen wie Exit oder Dignitas Menschen bei ihrem Sterbewunsch helfen. Wie sieht es in den anderen Ländern aus?

Beim Thema Sterbehilfe muss zwischen einigen Begriffen unterschieden werden. Aktive Sterbehilfe ist die Tötung auf Verlangen.

Beim assistierten Suizid oder der Beihilfe zur Selbsttötung nimmt der Suizidwillige die zum Tod führende Handlung selbst vor - beispielsweise nimmt die Person eine Pille ein.

Die indirekte Sterbehilfe bezeichnet eine Nebenfolge der medikamentösen Schmerzbehandlung und ist die Begünstigung oder Beschleunigung des Todes.

Die passive Sterbehilfe ist dasSterbenlassen entsprechend dem Patientenwillen durch Behandlungsabbruch.

Sterbehilfe in der Europäischen Union

In drei EU-Ländern ist aktive, indirekte und passive Sterbehilfe sowie assistierter Suizid gesetzlich erlaubt: Belgien, die Niederlanden und Luxemburg. Die ersten beiden erkennen sogar Anträge von Minderjährigen unter strengen Bedingungen an, während Luxemburg sie von der Gesetzgebung ausschließt.

Die Schweiz, Deutschland, Finnland und Österreich erlauben den ärztlich assistierten Tod unter bestimmten Bedingungen.

Länder wie Spanien, Schweden, England, Italien, Ungarn und Norwegen erlauben passive Sterbehilfe unter strengen Bedingungen. 

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