Nach der Entscheidung der deutschen Justiz zur Rechtmäßigkeit der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont an Spanien wollen dessen Anwälte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dennoch bezeichnete Puigdemont das Urteil als Erfolg.
Der ehemalige katalonische Ministerpräsident Carles Puigdemont hat die Entscheidung zur Zulässigkeit seiner Auslieferung an Spanien als Erfolg bezeichnet. Er forderte forderte die spanische Justiz auf, nun „Gerechtigkeit“ walten zu lassen.
In einer Videobotschaft sagte Puigdemont: "Dem europäischen Justizsystem ist die Straftat 'Rebellion', die sowohl Gewalt als auch Waffen einschließt, unbekannt. Und genau so ist ja in Belgien und Deutschland und sicherlich wäre das auch in Schottland oder der Schweiz der Fall. Daher frage ich mich: Warum sperrt die spanische Justiz Menschen wegen einer nicht existierenden Straftat ein?"
Nun wollen Puigdemonts Anwälte vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Dort könnten sie eine Verletzung deutscher Grundrechte geltend machen. Eine Berufung oder Revision in der nächsthöheren Instanz ist nicht möglich.
Ein Rechtsmittel sei in dem Verfahren gegen die Entscheidung des Strafsenats nicht vorgesehen, erklärte Wiebke Hoffelner, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein. "Der Rechtsweg ist erschöpft wie man sagt. Entsprechend gilt es jetzt aus Sicht des Generalsstaatsanwalts, diese Entscheidung umzusetzen."
Spanischen Medien zufolge wird Spaniens Justiz auf eine Auslieferung verzichten. Die Zeitung „El Mundo“ berichtet, der zuständige Richter habe sich bereits für eine Rücknahme des europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont entschieden.
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte am Donnerstag eine Auslieferung Puigdemonts wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt, nicht jedoch wegen Rebellion.