Deutsches Kartellamt gegen Facebook: Datensammeln eingeschränkt

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Das Bundeskartellamt legt Facebook beim Sammeln und Verarbeiten von Daten Beschränkungen auf. Es schreibt dem sozialen Netzwerk vor, den Nutzern künftig mehr Wahlmöglichkeiten zu lassen.

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Das Bundeskartellamt legt Facebook beim Sammeln und Verarbeiten von Daten Beschränkungen auf. Es schreibt dem sozialen Netzwerk vor, den Nutzerinnen und Nutzern künftig mehr Wahlmöglichkeiten zu lassen. So könnten diese Facebook aktuell nur nutzen, wenn sie zustimmten, dass das Netzwerk auch auf dritten Webseiten oder über konzerneigene Dienste wie Whatsapp und Instagram Daten sammelt und diese mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammenführt.

Facebook sei marktbeherrschend, so der Präsident des Kartellamts in einer Mitteilung. Userinnen und User könnten deswegen nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen. Wer einen solchen Dienst nutzen wolle, sei praktisch gezwungen, Facebook die grenzenlose Datensammlung zu erlauben. In Zukunft solle es eine Art innere Entflechtung der Daten geben.

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Facebook missbrauche seine Monopolstellung, so der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas MundtREUTERS/Wolfgang Rattay

Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Der Konzern kündigte bereits an, die Entscheidung anzufechten. Er bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung zu haben und betont, sich an die EU-Datenschutzverordnung zu halten.

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